Bürgermeister Thomas NoéArchiv- Foto: Straub

Gemeinderat: Generalstaatsanwaltschaft eingeschaltet / ZS-Mitglieder sehen sich nicht als befangen

Starzach. Der Gemeinderat Starzach erteilte am Montag die Deckungsschutzzusage an die kommunale Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einem Untreuevorwurf an Bürgermeister Thomas Noé. Das inzwischen eingeleitete Verfahren bezieht sich auf ein Grundstücksgeschäft in Felldorf.

Der Tagesordnungspunkt ist bei der Sitzung im September vertagt worden, weil das Gremium wegen Befangenheitserklärungen und abwesenden Gemeinderatsmitgliedern nicht mehr beschlussfähig war (wir berichteten).

Bürgermeister Noé gab den Vorsitz ab, auch Kornelia Lohmiller rückte vom Tisch weg. "Ich sehe mich nicht befangen und werde die Sitzungsleitung übernehmen", sagte dagegen ZS-Gemeinderat und erster Bürgermeisterstellvertreter Michael Rilling. Er legte den Sachverhalt aus seiner Sicht vor, korrigierte dabei auch Formulierungen der Verwaltungsvorlage, unter anderem, dass nicht infolge, sondern entgegen eins Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Mai 2019 ein Kaufvertrag zum Grundstückserwerb abgeschlossen wurde.

Einzelne Mitglieder der ZS hatten das Verfahren ins Rollen gebracht. Am Schluss landete es bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart, nachdem Kommunalaufsicht und Staatsanwaltschaft Tübingen keinen Handlungsbedarf erkannt hatten. Der überhöhte Preis, wie in der Verwaltungsdrucksache angeführt, sei ein Aspekt gewesen, räumte Rilling ein. Der ZS gehe es aber vor allem darum, dass das Grundstück eigenmächtig gekauft worden sei. Eine Summe nannte Rilling nicht, doch könne zum Kaufpreis so viel gesagt werden, dass die Gemeinde normalerweise zum Bodenrichtwert versuche, ein Grundstück zu erwerben. Allerdings müsse der nicht bebaubare Teil der fraglichen Fläche im Außenbereich preislich anders bewertet werden. Jedem stehe es frei, die neu ermittelten Bodenrichtwerte über das Landesportal boris-bw.de abzurufen.

Zwei Punkte

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung umfasste zwei Punkte, über die Rilling einzeln abstimmen ließ. Der Deckungsschutzzusage stimmte das Gremium zu, auch Rilling. Eine deutlich Mehrheit fand auch der zweite Punkt, dass der Abschluss des Kaufvertrags durch Bürgermeister Noé im Zusammenhang mit der Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit steht. Rilling stimmte hier nicht zu: Bei einer etwaigen Ingressnahme sehe er Risiken für die Gemeinde, weil Noé gegen den Gemeinderatsbeschluss gehandelt habe. Hans-Joachim Baur (ZS) votierte ebenfalls mit Nein, Stefan Schweizer und Thomas Hertkorn (beide ZS) enthielten sich, wie zuvor schon beim ersten Punkt des Beschlusses.

Kämmerer Tobias Wannenmacher hatte vor der Abstimmung darauf hingewiesen, dass sich nach seiner Auffassung die beiden Punkte des Beschlusses gegenseitig bedingten. Dass der Bürgermeister eine amtliche Tätigkeit ausgeübt habe, sei die Voraussetzung dafür gewesen, dass er die Rechtsschutzversicherung der Gemeinde in Anspruch nehmen könne.

Manuel Faiß (BVS) warf Rilling schlechten Stil bei der Sitzungsleitung vor. Er sei auch, wie er ironisch hinzufügte, "fasziniert, dass die ganze ZS-Fraktion nicht mehr befangen ist". Zur Rechtmäßigkeit des Beschlusses und dem Abstimmungsverhalten müsse gegebenenfalls die Kommunalaufsicht um eine Einschätzung gebeten werden, stellte Rilling fest.