Bundeskanzler Olaf Scholz verfolgt offenbar die Debatte und die Berichterstattung über Sänger Till Lindemann und die Band Rammstein. Wie sich sein Regierungssprecher äußerte.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verfolgt nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Hebestreit die aktuelle Berichterstattung über die Band Rammstein. Der Bundeskanzler lese nicht nur den politischen Teil der Zeitungen. Insofern sei das ein Thema, das auch er in den vergangenen Tagen intensiv verfolgt habe, sagte Hebestreit am Freitag in Berlin bei einer Pressekonferenz auf eine entsprechende Nachfrage. Er sprach von Vorwürfen, „die aufgeklärt gehören“.
Auf weitere Nachfrage, ob Scholz Veränderungen in der Musikbranche für nötig halte, sagte der Sprecher, die Debatte darüber sei in der Branche zu führen. Er verwies zudem auf Äußerungen von Familienministerin Lisa Paus. Die Grünen-Politikerin hatte vor wenigen Tagen gesagt, es müsse darüber geredet werden, wie gerade junge Menschen besser geschützt werden könnten. Sie lade die Musikbranche ein, dem Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beizutreten.
Mehrere Frauen hatten in den vergangenen Tagen - teilweise anonym - Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann erhoben. Die Frauen schildern Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollen. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.
So äußerte sich Lindemann
Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn am Donnerstag zurückgewiesen. Seine Interessen lässt er nun anwaltlich vertreten, wie die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz bekanntgaben. „In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben“, hieß es in einer Mitteilung. „So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“