Zu der Veranstaltung der Stadt Schramberg, dem Juks und dem Schramberger Familiennetzwerk begrüßten Vanessa Schweitzer und Julia Merz Markus Wegenke, den Referenten vom Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe (FZKJ).
In Vertretung für die Oberbürgermeisterin zeigte sich Barbara Kunst erfreut über das große Publikumsinteresse an dem Thema „Warnsignale der Kindervernachlässigung frühzeitig erkennen“.
Fachkräfte aus der Jugendarbeit, Vertreter der Lehrerschaft und von der Polizei, auch Eltern waren unter den Zuhörern in der Aula.
Der Mediziner und Sozialarbeiter Markus Wegenke lieferte zunächst wichtige Daten zu Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Die Statistik seit 2012 bis 2023 zeige einen konstanten Anstieg von Missbrauchsfällen von aktuell 63 693 bekannten Fällen.
Häufige Vernachlässigung
Auf Vernachlässigung entfielen 58 Prozent, auf psychische Misshandlungen 36 Prozent, auf körperliche Misshandlungen 27 Prozent und auf sexuelle Gewalt sechs Prozent mit teilweisen mehrfachen Fällen. Den Missbrauch erfahren Mädchen wie Jungen im Alter von durchschnittlich 9,4 Jahren. Man gehe aber von einem großen Dunkelfeld aus.
Nach der Rechtslage orientiere sich der Kinderschutz vom Kind aus. Bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch seien keine Beweise für einen Schutzauftrag von Jugendhilfe notwendig.
Markus Wegenke riet zu einem direkten Kontakt von Betreuer oder Lehrer mit dem Kind oder Jugendlichen, auch zu einem Gespräch mit den Eltern. Erst wenn sich ein Verdacht erhärte, müsse die Kinder- und Jugendhilfe einbezogen werden.
Gesetzentwurf eingebracht
Auf Fragen von Zuhörern führte er einige Beispielfälle von möglichen Eingriffen auf. Bisherige Erkenntnisse und Erfahrungen seien auch Grundlagen für den aktuellen Gesetzentwurf, der im November mit einem Kabinettsentwurf verabschiedet wurde. Nach dem Bruch der Koalition sollte das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) vom Bundestag verabschiedet werden.
In aktuellen Kommentaren zu dem Entwurf könnte das von der neuen Regierung zu verabschiedende Gesetz bei Inkrafttreten zu tiefgreifenden Veränderungen in der Jugendhilfe führen.