Von Zuchthaus bis zur Todesstrafe: Der Förderverein Ehemalige Synagoge Kippenheim gab Einblicke in Gerichtsprozesse, bei denen Nazis auf der Richterbank saßen.
Zum Glück haben Mitglieder des Fördervereins Ehemalige Synagoge Kippenheim zu Beginn des Vortrages schnell gehandelt, als sie mit Mikrofon und Lautsprecher die Verständlichkeit der Worte deutlich verbessert haben. Einige der vielen interessierten Zuhörer hatten sich nämlich schon zum Gehen erhoben – das hätten sie sicher bedauert. Denn das, was Referentin Diana Kail vortrug, lieferte spannende neue Informationen zum NS-Staat aus den Akten des Generallandesarchivs in Karlsruhe und des Staatsarchivs Freiburg – mit Bezug auf die Region.
Demnach ist es am 1. September 1936 in Lahr in einer Gaststätte zwischen Sportlern des Kraftsportvereins Alemannia Kuhbach und einem NSDAP-Anhänger zu einer Schlägerei gekommen. Auslöser war nach der Aussage eines Gestapo-Anwärters, die in einer Akte vermerkt wurde, das „bösartige Schimpfen“ der beiden Sportler gegen NSDAP-Mitglieder in der Stadt Lahr, dass diese sich selbst bereichern und die freie Meinung verbieten würden. Die Anklage der Gestapo Lahr gegen die Sportler gelangte über die Staatsanwaltschaft Mannheim ans Reichsjustizministerium. Von der „Schädigung des Reichswohls“ war in den Akten die Rede, wie die Referentin ausführte. Zwar wurde das Verfahren letztlich überraschenderweise eingestellt, den Angeklagten aber in einer Vorladung dringend geraten, sich künftig anders zu verhalten.
Auch ein Offenburger Bäcker wurde verurteilt
Der zweite Fall endete deutlich dramatischer: Hier wurde die Todesstrafe gegen einen Gefängnisinsassen ausgesprochen und kurz danach vollstreckt. Er hatte nämlich versucht, 1941 mit einem Mithäftling aus einer Rastatter Anstalt auszubrechen – ohne Erfolg. Dabei hatten sie einen Zellengenossen gefesselt und geknebelt. Der Ausbruchsversuch scheiterte. Der zweite Ausbruchsbeteiligte wurde zu zehn Jahren Zuchthausstrafe verurteilt, weil er „aufgrund seiner charakterlichen Merkmale gegen das gesunde Volksempfinden verstoßen“ habe, wie es der Richter damals formulierte. Die Frau des Mannes, der mit Hinrichtung bestraft wurde, hatte in einem Gnadengesuch Strafmilderung beantragt. Sie bat um die Versetzung ihres Mannes an die Front. Der Antrag wurde abgelehnt, am 20. Januar 1941 wurde er hingerichtet.
In einem weiteren Fall wurde der Offenburger Bäcker Franz Kopf im März 1943 wegen der Fälschung eines Brot-Bezugsscheins zu einer Strafe von 1000 Reichsmark, sechs Monaten Haft und Berufsverbot verurteilt.
Nicht der Tatbestand sei in den vorgestellten Fällen entscheidend für das Strafmaß gewesen, sondern die Beurteilung eines Beschuldigten nach dessen Gesinnung im NS-Staat. Parteizugehörigkeit sei bei der Bewertung von Aussagen ausschlaggebend gewesen, auf „Heimtücke“ oder „Schädigung des Reichswohls“ wurde Bezug genommen, Menschen als „marxistische Wühler“ oder „Volksschädlinge“ stigmatisiert. Das Strafmaß reichte von Zuchthaus über Zwangsarbeit bis zur Todesstrafe.
Gesetze wurden mit Absicht unklar formuliert
Auf diese Weise sei nach 1938 auch gegen Angehörige sozialer Randgruppen wie Oppositionelle, Leute aus der Kirche oder Sinti und Roma vorgegangen worden – mit gravierenden Folgen für die Angeklagten und deren Angehörige. Unklar formulierte Gesetze und Verordnungen haben hierfür die Grundlage geschaffen, so Kail. Eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz habe es nicht gegeben. Denunziation, Einschüchterung und Repression von unterschiedlicher Seite sei zu erkennen.
Schwerpunktmäßig seien die Anklagen bis zum Jahr 1939 beim Sondergericht in Mannheim verhandelt worden, danach auch beim entsprechenden Sondergericht in Freiburg. Zwischen 1933 und 1945 wurden an beiden Standorten mehr als 9000 Prozesse geführt – viele davon endeten mit der Hinrichtung der Angeklagten. Die Forschung könne aus den aktenkundigen Fällen vielfältige Erkenntnisse zum Machtverhältnis zwischen dem NS-Staat und der Gesellschaft oder zum Vorgehen einzelner Staatsanwaltschaften gewinnen.
Info – Thema in der Schule
Schüler der Jahrgangsstufe 1 des Max-Planck-Gymnasiums Lahr beschäftigen sich im Rahmen des Unterrichts zum Thema „Recht und Unrecht im 20. Jahrhundert“ weiter mit den Akten, die in digitalisierter Form vorliegen und einsehbar sind. Die Arbeit an dem Thema erfolgt aus archivalischer, künstlerischer, pädagogisch-historischer und später auch juristischer Sichtweise.