Kryptowährung: Letztlich geht es um Übertragungen von Geld übers Internet, die sehr wohl nachvollzogen und deshalb auch steuerlich erfasst werden können Foto:  

Es ging um Bitcoin und andere Cryptowährungen.

Wer sich noch nie mit dem Thema befasst hat und keinen sonderlichen Zugang zur Informationstechnik (IT) hat, der verstand zu Beginn des gut besuchten Vortrags über „Krypto verstehen: Technik, Trends und Steuern“ in der Technologiewerkstatt eventuell zunächst nur „Bahnhof“. Nach den rund einstündigen Ausführungen von Dr. Christian Henrich, Professor für IT-Sicherheit an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, sah man dennoch recht schnell das Ziel und verstand im Rückblick auch, weshalb zunächst einmal „Formeln“ aufgestellt wurden.​

 

Im Saal der Technologiewerkstatt hatten sich überwiegend Männer eingefunden. Unter ihnen auch einige, die bereits eigene Erfahrungen mit Kryptowährungen sammeln konnten, wie eine spätere Abfrage ergab. Diese staunten nicht schlecht, als ihnen am Ende der Ausführungen klar wurde, dass die digitale Währung gar nicht so anonym weitergegeben werden kann wie gedacht. Und vor allem dass das Finanzamt sehr wohl herausfindet, wer mittels Bitcoin und Co. einen Gewinn erzielt hat, der unter Umständen versteuert werden muss – oder im Falle von Unternehmen in jedem Fall zu versteuern ist.

Mysteriöser Entwickler

Daniel Spitzbarth, der Leiter der Technologiewerkstatt Albstadt, freute sich über das große Interesse und meinte zu Beginn: „Das ist ein ganz schönes Spannungsfeld, über das wir heute reden wollen.“ Er zeigte eine Ausgabe des Magazins „The Economist“ aus dem Jahr 1988, als getitelt wurde, dass man in 30 Jahren die Weltwährung habe. Außerdem erinnerte er den mysteriösen Entwickler und Erfinder des Bitcoins namens Satoshi Nakamoto, dessen wahre Identität bis heute unbekannt ist. „Ohne dafür etwas zu tun, hat er 129 Milliarden US-Dollar verdient“, so Spitzbarth. Bitcoin wurde als erste dezentrale Kryptowährung im Jahr 2009 erschaffen.

Das Zahlungssystem dieser Bitcoins basiert auf der sogenannten Blockchain, Grundlage des dezentralen Zahlungssystems. Und hier setzte auch Professor Christian Henrich mit seinen Erläuterungen an. Kryptowährungen basieren auf der Blockchaintechnologie, der er selbst zwar kritisch gegenüberstehe, die aber faszinierend sei, äußerte der IT-Experte, der auch schon für das Landeskriminalamt gearbeitet hat. Im Internet wird ein sogenannter Block geschaffen, der aus Einträgen besteht, die anhand von Hashfunktionen, ählich wie Fingerabdrücke, gesichtert sind. Mit diesen Blocks wird eine Kette (auf Englisch: chain) gebildet – eben Blockchains. Dieses Blockchainnetzwerk von Beteiligten besteht aus einzelnen Knoten, die allerdings nicht vollständig vernetzt sind.

In Protokollen wird der aktuelle Zustand der Blockchain festgelegt, indem die Mehrheit sich darüber einig ist. Die Blockchain enthält also Daten, die nicht veränderlich sind. Es werden lediglich neue Daten hinzugefügt, sodass die Blockchain immer weiter wächst. Diese Einträge werden jeweils mit einem Zeitstempel versehen. Alle zehn Minuten wächst die Summe der Einträge an, was mehrere Gigabyte an Rechnerleistung und damit auch Strom verbraucht. Will ein Hacker nun von außen diese „Währung“ angreifen und damit Vermögen abgreifen, dann bräuchte er so viel Rechnerleistung innerhalb kürzester Zeit, dass sich das Vorhaben überhaupt nicht lohnen würde – weil eben jeder einzelne Block der zusammenhängenden Kette verändert werden müsste. Allein deshalb muss die Blockchain regelmäßig erweitert werden.

Also hängt die Sicherheit von Bitcoins davon ab, dass die Blockchain regelmäßig weiter wächst. Und genau dem steht der IT-Professor skeptisch gegenüber, da es am Ende eben nur eine begrenzte Leistungsfähigkeit geben kann und Bitcoin irgendwann unweigerlich an seine Grenzen kommen wird. Bitcoins sind eine digitale Währung, mit denen man im Internet bezahlt. Gerne im sogenannten Darknet, weil – wie bei Satoshi Nakamoto – Pseudonyme verwendet werden, hinter denen sich die wahre Identität verbirgt. Es geht also um Transaktionen, die praktisch auf allen Rechnern gespeichert sind.

Da kann es eben auch mal vorkommen, dass jemand verzweifelt versucht, eine ganz Müllhalde aufzukaufen, weil er dummerweise seine Festplatte mit den Daten weggeworfen hat. Dieser Kauf könnte sich durchaus lohnen, wenn man bedenkt, dass der Wert eines Bitcoins momentan bei etwa 63.000 Euro liegt. Letztlich seien Bitcoins auch ein Spekulationsobjekt, führte Dr. Christian Henrich weiter aus. Ob sie als offizielle Währung taugen, wagt er allerdings zu bezweifeln. Im Jahr 2021 führte El Salvador Bitcoins als offizielles Zahlungsmittel ein und schaffte sie 2025 wieder ab. „Es gibt 1,36 Billionen Euro Bitcoins, die aktuell existieren“, verdeutlichte der Professor, der abermals darauf hinwies, dass die Menge der Bitcoins auf 21 Millionen Stück begrenzt sei. Er ging auch noch kurz auf andere Kryptowährungen ein und meinte, dass die Verwaltung der Bitcoins jährlich den Energieverbrauch von ganz Schweden hätten.

Meldung an Behörden

Wesentlich kürzer war der Vortrag von Dr. Michael Riedle, Steuerberater bei der Bansbach Gruppe, der gleich zu Beginn betonte, dass es sich bei seinen Ausführungen um keine Steuerberatung handle. Bitcoins, so seine Erläuterung, fielen unter den Begriff „anderes Wirtschaftsgut“ und seien grundsätzlich steuerpflichtig. Vor allem im unternehmerischen Bereich müssten Bitcoins in der Buchhaltung festgehalten werden und seien immer steuerpflichtig. Bei privaten Veräußerungsgeschäften sei ein Gewinn frei, wenn die Bitcoins nur lange genug gehalten würden, also mindestens ein Jahr, oder wenn der Gewinn unter der Freigrenze von 1000 Euro liege. Wenn es sich auch nur um einen Euro mehr handle, würde sofort der gesamte Gewinn mit den privaten Steuersatz versteuert werden müssen, so Dr. Michael Riedle.

Fatal kann dabei der Grundsatz „first in, first out“ sein. Dann erreiche man unter Umständen schneller das eine Jahr, aber der Gewinn sei im Vergleich zu den zuerst erworbenen Bitcoins auch höher. Mit Aktiengeschäften seien Kryptowährungen nicht zu vergleichen, betonte der Steuerberater. Seit Beginn des Jahres 2026 wurde eine neue EU-Richtlinie verabschiedet, aufgrund derer alle Kryptowerte gemeldet werden. Die Daten, auch wenn unter Pseudonymen gehandelt, würden automatisch mit der persönlichen Steuer-Identitätsnummer verknüpft, weshalb faktisch alles an die Steuerbehörden gemeldet werde. Verstöße gegen das Steuerrecht können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Vorsätzliches Verschweigen von Einkünften sei laut Dr. Michael Riedle Steuerhinterziehung. „Sie selbst haben die Verantwortung“, mahnte er, Bitcoin-Spekulationen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.