Die Runde war im guten Austausch. Foto: Kappe

Um die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ging es am Montagabend in der Laufener Grundschule. Eine Referentin des DRK gab Infos.

Unter dem Titel „Dein persönlicher Katastrophenschutz“ nahm sich Annette Oster-Haug vom Betreuungsverein des DRK-Kreisverbands Zollernalb reichlich Zeit, um die mitgebrachte Vorsorgemappe mit den Zuhörern durchzugehen. In lockerer Runde wurde so ein ernstes Thema vermittelt.

 

„Jeder von uns hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wer im Ernstfall seine Belange vertritt“, lautete das Motto des Abends. Oftmals mache es ein wenig Angst, sich damit zu beschäftigen, was mit einem selbst im Falle schwerer Krankheiten passiert. Sich mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen sei noch mal schwerer, wusste die Referentin.

Vorsorgemappe bietet eine Chance

Und dennoch stecke eine Chance darin, die Vorsorgemappe auszufüllen: „Es ist wirklich sehr wertvoll, weil man sich selbst hiermit etwas Gutes tun kann und formulieren darf, was man in diesem Fall wirklich will.“

Eine Zuhörerin bestätigte aus eigener Erfahrung, dass es für Angehörige schrecklich sei, im Moment voller Schmerz und Trauer noch Entscheidungen treffen zu müssen, ohne zu wissen, was sich der erkrankte oder verstorbene Angehörige wirklich für sich selbst in diesem Moment gewünscht hätte.

„Man nimmt nahestehenden Menschen hiermit sehr viel Last ab“, bekräftigte sie.

Wie Oster-Haug ausführte, benennt man in einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung vertraute Personen, die eine persönliche Vertretung übernehmen können. Eigene Wünsche können hier formuliert und hinterlegt werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen soll dabei gewahrt bleiben. Als betroffene, hilfsbedürftige Person erhalte man dann Unterstützung durch den benannten Betreuer in einem ganz genau festgelegten Ausgabenbereich. „Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung“, stellte Oster-Haug fest. Es werde nur so viel gemacht, wie erforderlich ist.

Auch das Thema Organspende spielt eine Rolle

In einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche pflegerische und medizinische Versorgung nach eigenen Wünschen und Vorstellungen erfolgen soll. Auch das Thema Organspende spielt hier eine Rolle. Was will ich, was will ich nicht – entscheidend sei, sich einmal grundsätzlich damit auseinander zu setzen und dann schriftlich festzuhalten. „Alles ist besser, als gar nichts zu machen“, so die Referentin.

Sie sprach sich dafür aus, kräftig Werbung für das Ausfüllen und Anlegen einer Vorsorgemappe zu machen und vor allem auch nicht wegzuschauen, wenn man jemanden im Bekanntenkreis sehe, der sich selbst nicht mehr versorgen kann oder dem es nicht mehr gut geht. „Wir brauchen einfach ein gutes Netzwerk und müssen wieder enger zusammenrücken“, sagte sie.

DRK-Betreuungsverein steht beratend zur Seite

Jeder Einzelne könne schnell in eine Situation geraten, in der zügig über bestimmte Handlungen entschieden werden müsse – egal wie alt die Person ist. „Das betrifft also durchaus auch junge Menschen“, gab Oster-Haug zu bedenken.

Im Anschluss an den Vortrag bestand für die Zuhörer noch Zeit, Fragen zu stellen und sich auszutauschen. Fazit des Abends war, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind immer nur für den Fall da, dass man selbst nicht mehr seine Meinung mitteilen kann. Und in solchen Momenten stellen sie für alle Beteiligten eine große Hilfe dar.

Oster-Haug wies abschließend darauf hin, dass der DRK-Betreuungsverein jederzeit beratend zur Seite steht und regelmäßig Informationsveranstaltungen anbietet.

Darüber hinaus werden auch Angehörige und sozial engagierte Menschen gesucht, die sich als ehrenamtlicher Betreuer für Menschen einsetzen möchten, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Unterstützung gibt es hier mit individueller Beratung, Einführungsseminaren und Fortbildungen sowie Gesprächskreisen zum Erfahrungsaustausch.