Autofahren ab 15? Leichtkraftfahrzeuge machen es möglich. Jedoch gibt es ausgerechnet beim Thema Sicherheit klare Unterschiede zum klassischen Pkw.
Dreirädrige Fahrzeuge und kleine Vierräder wie der Citroën Ami oder der Microlino sind eher selten auf den Straßen zu sehen. Für Jugendliche stellen sie aber eine interessante Alternative zum Auto dar – denn sie dürfen bereits ab 16 Jahren gefahren werden. Der Grund dafür: Diese Fahrzeuge gelten rechtlich nicht als Pkw, sondern als Leichtkraftfahrzeuge. Sie zählen also eher zu Mopeds als zu Autos. Dadurch gelten lockerere Führerschein- und Sicherheitsvorgaben, die ein Fahren in jungen Jahren ermöglichen.
Damit verbunden sind jedoch klare gesetzliche Vorgaben. Rechtlich werden beispielsweise dreirädrige Autos laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) in der Regel der Fahrzeugklasse L5e zugeordnet. Voraussetzung dafür sind unter anderem genau drei Räder, eine Masse von maximal 1000 Kilogramm im fahrbereiten Zustand sowie eine Bauart, die nicht bereits einer anderen Leichtfahrzeugklasse zugeordnet ist.
Sicherheitsregeln sind genau festgelegt
Welche Sicherheitsregeln für diese Fahrzeuge gelten, ist in der Europäischen Union genau festgelegt. Das KBA verweist dabei auf mehrere EU-Vorschriften zur Fahrzeugzulassung. Die wichtigste Grundlage ist die Verordnung (EU) 168/2013. Sie regelt sogenannte leichte Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Quads und eben auch dreirädrige Fahrzeuge kleine Vierräder und legt fest, welche technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen sie erfüllen müssen – zum Beispiel funktionierende Bremsen, zuverlässige Lenkung, stabile Beleuchtung und Reifen.
Ergänzt wird diese Grundverordnung durch weitere EU-Regeln. Eine davon ist die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014. Darin wird unter anderem festgelegt, wie zuverlässig sicherheitsrelevante Bauteile funktionieren müssen. Dazu zählen unter anderem Fahrwerk, Bremsen, Lenkung, Sicherheitsgurte – Airbags sind bei L5e- und L6e-Fahrzeugen nicht vorgeschrieben.
Welche der Regeln aus der Grundverordnung im Einzelfall greifen, hängt davon ab, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt.
Sicherheitsniveau deutlich geringer als bei Pkw
Trotz dieser klaren Regulierung ist das Sicherheitsniveau von L5e-Fahrzeugen nach Einschätzung des ADAC Baden-Württemberg deutlich niedriger als das konventioneller Pkw. „Fahrzeuge dieser Klasse unterliegen nicht den strengen Typgenehmigungs- und Crashtestanforderungen für Pkw“, erklärt Raphael Rohrwasser, Technik-Experte beim ADAC Württemberg. Aufgrund der geringen Fahrzeugmasse, der leichten strukturellen Auslegung und der fehlenden Pflicht zur Ausstattung mit modernen Rückhaltesystemen wie Airbags oder Gurtstraffern sei ein vergleichbarer Insassenschutz nicht gegeben.
Der Automobilclub sieht zudem mehrere konstruktionsbedingte Risiken. Dreirädrige Fahrzeuge weisen laut Rohrwasser eine geringere Fahrstabilität auf als vierrädrige Pkw, insbesondere bei schmaler Spurbreite, asymmetrischer Radanordnung oder höherem Schwerpunkt. In solchen Fällen bestehe eine erhöhte Kippneigung bei Ausweichmanövern oder schnellen Lenkbewegungen.
Verletzungsrisiko bei Zusammenstößen höher
Hinzu komme, dass aufgrund der kompakten Bauweise und der strengen Gewichtsbeschränkungen ausgeprägte Knautschzonen kaum realisierbar seien. Die bei einem Unfall entstehende Crashenergie könne daher nur eingeschränkt abgebaut werden, was zu höheren Belastungen für die Insassen führe. Auch der Schutz bei Frontal- und Seitenkollisionen sei deutlich eingeschränkt, da in der Regel Seitenaufprallschutzstrukturen und Airbags fehlten. Besonders bei Zusammenstößen mit deutlich schwereren Pkw oder SUVs steige das Verletzungsrisiko erheblich.
Dass diese Risiken real sind, zeigt ein tragischer Unfall in Kirchberg an der Iller: Ein Leichtkraftfahrzeug stieß dort mit einem Lastwagen zusammen, eine 15-Jährige starb, eine weitere Jugendliche wurde schwer verletzt.
Einen direkten Vergleich mit klassischen Pkw der Klasse M1 halten Fachleute daher für problematisch. Crashtests, Assistenzsysteme oder umfangreiche passive Sicherheitseinrichtungen sind für dreirädrige Fahrzeuge rechtlich nicht in gleichem Umfang vorgeschrieben. Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich vielmehr am Charakter als leichtes Kraftfahrzeug – ähnlich wie bei Motorrädern oder Quads.
Ähnliche Sicherheitslage bei vierrädrigen Kleinstfahrzeugen
Auch vierrädrige Kleinstfahrzeuge der Klasse L6e, wie der Citroën Ami oder der Microlino, unterliegen nach Einschätzung von Rohrwasser – wie dreirädrige L5e-Fahrzeuge – nicht den Pkw-Sicherheitsanforderungen. Sie werden beispielsweise nicht in Crashtests wie Euro NCAP geprüft. Vorgeschrieben sind im Wesentlichen Sicherheitsgurte; Airbags, ESP oder ausgeprägte Knautschzonen sind nicht verpflichtend.
Gegenüber dreirädrigen L5e-Fahrzeugen bieten diese Kleinstwagen durch die vier Räder meist eine bessere Fahrstabilität, da die typische Kippneigung wegfällt. Das Insassenschutzniveau bleibt jedoch insgesamt ähnlich niedrig und deutlich unter dem eines normalen Pkw.
Kleinstfahrzeuge bleiben eine Nischenlösung
Aus Sicht des ADAC bleiben L5e-Fahrzeuge und ähnliche Kleinstwagen daher eine Nischenlösung. Sie könnten in bestimmten Einsatzbereichen, etwa im Stadtverkehr, ihre Berechtigung haben, sagt Rohrwasser. Zwar seien technologische Fortschritte etwa bei elektrischen Antrieben oder einfachen Assistenzsystemen erkennbar, eine Annäherung an das Sicherheitsniveau moderner Pkw sei jedoch aufgrund der rechtlichen und konstruktiven Rahmenbedingungen dieser Fahrzeugklasse nicht zu erwarten.