Der stellvertretende Unionsfraktions- und CDU-Bundesvorsitzende Thomas Strobl drängt die SPD zu einer Regelung der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Foto: dpa

Die seit Jahren umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist dem stellvertretenden Unionsfraktions- und CDU-Bundesvorsitzenden Thomas Strobl ein Dorn im Auge. Er fordert von der SPD eine Regelung. Der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP, Hans-Ulrich Rülke, meint dagegen "Strobl liegt schief".

Die seit Jahren umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist dem stellvertretenden Unionsfraktions- und CDU-Bundesvorsitzenden Thomas Strobl ein Dorn im Auge. Er fordert von der SPD eine Regelung. Der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP, Hans-Ulrich Rülke, meint dagegen "Strobl liegt schief".

Ravensburg - Der stellvertretende Unionsfraktions- und CDU-Bundesvorsitzende Thomas Strobl drängt die SPD zu einer Regelung der seit Jahren umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Den Behörden werde sonst ein wichtiges Instrument zur Aufklärung von Straftaten genommen, sagte er der „Schwäbischen Zeitung“ (Samstag). „Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung. Das gilt nicht nur für die Bekämpfung des Terrorismus, sondern auch für die organisierte Kriminalität und Kinderpornografie.“ Mit Blick auf radikale Islamisten aus Deutschland, die in ihr Heimatland zurück streben, sagte Strobl: „Wir müssen über Einreiseverbote nachdenken. Wer in den Bürgerkrieg nach Syrien zieht und sich dort in Terrorcamps ausbilden lässt oder sogar mitkämpft, hat nichts Gutes im Sinn. Es muss verhindert werden, dass sie nach Deutschland zurückkehren und hier Straftaten planen.“ Es bestehe zwar „kein Grund zur Panik, aber wir müssen sehr wachsam sein“.

Rülke: Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig

Der stellvertretende Landesvorsitzende der FDP in Baden-Württemberg, Hans-Ulrich Rülke widerspricht Strobl: "Die Vorratsdatenspeicherung nimmt mehr, als sie bringt. Sie stellt die Bürger unter Generalverdacht. Das massenhafte Ausspähen und die Ausschnüffelei von Millionen von unbescholtenen Bürgern in der Europäischen Union muss beendet werden."

Das EuGH-Urteil vom April ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 laut Rülke bereits die zweite Ohrfeige für die große Koalition, die die Vorratsdatenspeicherung ursprünglich eingeführt hat und auch heute noch daran festhält. "Es gibt keinen europäischen Zwang mehr, gesetzgeberisch tätig zu werden. Und die deutschen Sicherheitsbehörden konnten in den letzten Jahren auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich arbeiten." In Zeiten der NSA sei es wichtig, so Rülke, auch noch ein paar Bürgerrechte zu verteidigen.