Ein Vormund will gut gewählt sein. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez - dpa

Zur Ablehnung der Zusammenarbeit mit der Liebenzeller Diakonie bei der Suche nach Vormündern für Minderjährige hat unser Leser Markus Bender aus Altensteig-Walddorf folgende Meinung.

Nach welchen Maßstäben trifft ein Jugendhilfeausschuss seine Entscheidungen? Da findet der Landkreis mit dem Liebenzeller Diakoniewerk den einzigen Träger, der bereit ist, die wichtige Aufgabe der Suche nach Vormunden für Minderjährige zu koordinieren. Das Diakoniewerk ist – wie im Artikel beschrieben – seit Jahren ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Ihm werden Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und hohe fachliche Standards attestiert. Also eigentlich rundum ein Glücksfall für das gemeinsame Ziel. Und dann wird vom Jugendhilfeausschuss die Zusammenarbeit mit dem Diakoniewerk mit großer Mehrheit abgelehnt.

 

Furcht, Kinder könnten christlich missioniert werden

Fachliche Gründe können nicht zu dieser Entscheidung geführt haben. Als Grund wird unter anderem eine durch nichts belegbare Furcht angegeben, dass die Kinder christlich missioniert werden können. Wir leben in einem Land, dessen Grundgesetz in der Präambel auf die Verantwortung vor Gott und den Menschen hinweist. In der Verfassung unseres Bundeslandes lesen wir: Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe zu erziehen (Artikel 12).

Dass der Jugendhilfeausschuss das Diakoniewerk trotz nachgewiesener fachlicher Eignung ablehnt, lässt vermuten, dass hier keine Sachargumente, sondern eine gegenteilige – ganz offensichtlich nichtchristliche – Ideologie der Entscheider den Ausschlag gegeben hat.

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