Zur Ablehnung der Zusammenarbeit mit der Liebenzeller Diakonie bei der Suche nach Vormündern für Minderjährige hat unsere Leser Erhard Schulz aus Wildberg folgende Meinung.
Vor wem müssen Kinder geschützt werden? Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in Calw ist also der Meinung, dass unter Umständen das Kindeswohl gefährdet ist, wenn ein Vormund sich auch aus einer christlichen Position der Nächstenliebe heraus zu einer solchen Tätigkeit entscheidet.
Lektüre der Landesverfassung
Erstens darf nicht unterstellt werden, dass ein Vormund, welcher für eine Organisation mit christlich geprägtem Hintergrund tätig ist, seine Aufgabe nicht sachgerecht macht. Zweitens, worin liegt das Problem, wenn im Rahmen einer solchen Tätigkeit vielleicht auch mal aus eigener Erfahrung heraus eine Einladung zu einer Jungscharstunde oder in die Kinderkirche erfolgt?
Ich rate den ablehnenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses mal zu der Lektüre unserer Landesverfassung. Dort steht zum Beispiel in Artikel 12 „Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe zu erziehen.“ Aber der Jugendhilfeausschuss sieht Gefahren, wenn Kinder eventuell in der Vormundschaft mit christlichen Werten konfrontiert werden. Da kann man nur den Kopf schütteln.
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