Die Installation der Freiflächen-Photovoltaikanlage in Jettenwiesen hat bereits begonnen. Foto: Reinhardt

Vom Befreiungsantrag für behindertengerechten Stellplatz im Pflanzgebot über Baugesuche von Carports bis hin zur Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann Jettenwiesen hatte die Gemeindeverwaltung in der Sommerpause zu entscheiden.

Deißlingen - Der Deißlinger Gemeinderat hatte, wie Usus, dem Verfahren bereits vor der Sommerpause zugestimmt. Insgesamt mussten von den Fachleuten auf dem Rathaus zwölf Entscheidungen getroffen werden. So auch die Freiflächen-Photovoltaikanlage in Jettenwiesen.

Das Vorhaben wurde bereits öfters im Gemeinderat beraten. Das Bebauungsplanverfahren wies ab dem 18. Juli die notwendige Planreife auf, so dass das Bauvorhaben im Außenbereich nach Paragraph 33 Baugesetzbuch genehmigt werden konnte.

Installation hat begonnen

Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans sind mittels Baulastübernahme durch den Bauherrn anzuerkennen. Eine Angrenzer-Benachrichtigung war nicht erforderlich, da alle umliegenden Flächen im Gemeindebesitz sind. Die Installation hat in der Zwischenzeit bereits begonnen.

Bereits seit langer Zeit gab es Probleme auf dem sogenannten Grenzlandhof, einem landwirtschaftlichen Anwesen auf Gemarkung Dauchingen. Dieser Hof wurde verkauft, und die damaligen Käufer konnten ihr Konzept nicht umsetzen. Es gab finanzielle Probleme sowie ein Altlastproblem.

Belastetes Material

Auf dem Gelände (Grundstück erstreckt sich über Gemarkung Dauchingen und Deißlingen) wurde ein riesiger Platz angefüllt, dessen Randbereich auch auf den Deißlinger Grund und Boden reichte. Bei diesen Auffüllungen wurde vor längerer Zeit ermittelt, dass es sich um teilweise belastetes Material handelt.

Die Gemeinde hat in der Vergangenheit bereits entsprechende Stellungnahmen an das Landratsamt Rottweil und Landratsamt Villingen-Schwenningen gerichtet. Inzwischen wurde die insolvente Käuferin abgelöst und der Grenzlandhof wurde von einem Ehepaar aus Dunningen erworben. Dort betreiben die beiden einen landwirtschaftlichen Betrieb mit ökologischer Ausrichtung.

Zwei Höfe – ein Betrieb

Der Grenzlandhof und der Dunninger Hof werden nun als ein Betrieb geführt, welcher dann dem Landratsamt Rottweil unterstellt ist. Auf dem Grenzlandhof soll, wie bisher geplant, auch künftig eine Pferdepension betrieben werden. Des Weiteren wird der Grenzlandhof aber auch als Teil des Dunninger Betriebes bewirtschaftet; daher wird aus Lagergründen eine landwirtschaftliche Maschinenhalle auf der vorhin genannten Auffüllung errichtet.

Der Bauherr hat sich bei der Verwaltung in Deißlingen vorgestellt und sein Betriebskonzept erläutert. Inzwischen wurde eine sogenannte Raster-Beprobung der Aufschüttung vorgenommen, ebenso existieren die Stellungnahmen der Fachbehörden des Schwarzwald-Baar-Kreises.

Vorgehen genehmigt

Diese liegen der Verwaltung vor. Mit dem Bau der Maschinenhalle auf der Aufschüttung wird der Teil mit der stärksten Belastung versiegelt. Diese Vorgehensweise wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis als zuständige Baurechtsbehörde genehmigt.

Die Gemeinde Deißlingen wurde als betroffene Gemarkungsgemeinde angehört. Alle Angrenzer haben zugestimmt.