Zu den Vorgängen im Lauterbacher Rathaus äußert sich unsere Leserin Sina Broghammer.
Nachdem ich mehrere Berichte zu den Vorkommnissen im Lauterbacher Rathaus gelesen habe, könnte sich ein roter Faden abzeichnen: Obwohl Bürgermeister Leichtle betont, dass die Bürger von Lauterbach sicher sein können, dass die Verwaltung auf Grundlage von Gesetzen handelt, scheinen Ungereimtheiten vorhanden zu sein. In diesem Zusammenhang könnte man sich fragen, wie gut Herr Leichtle selbst die Gesetze kennt, auf die er sich bezieht.
So suspendiert er eine 61-jährige Mitarbeiterin, die seit 42 Jahren bei der Gemeinde arbeitet, fristlos. Dass der Suspendierung die Kündigung folgen soll, verkündet er der Belegschaft am selben Tag. Dass die Mitarbeiterin nach 42 Jahren besonderen Kündigungsschutz genießt, sind arbeitsrechtliche Grundlagen. So etwas muss ein Bürgermeister wissen. Oder nicht? Zudem verhängt er ein Hausverbot für gemeindeeigene Gebäude, das seit sieben Wochen besteht.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Welche Gefahr geht von dieser Beschäftigten aus, damit zu solchen Maßnahmen gegriffen werden muss? Ein Straftatbestand liegt nicht vor. Ob die Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, muss ein Bürgermeister ja wissen. Oder nicht?
In einem weiteren Artikel gibt Leichtle an, das Hausverbot wäre aufgehoben. Dabei hat das Dokument die Mitarbeiterin nicht erreicht und ist anscheinend nach wie vor auf dem Postweg. Leichtle meldet: „Unabhängig vom Zugang des Schreibens ist das Hausverbot mit dem Datum des Schreibens nicht mehr wirksam“. Dass es sich um ein empfangsbedürftiges Dokument handelt, welches erst gültig wird, wenn es den Empfänger erreicht, sind rechtliche Grundlagen. Dies wird kaufmännischen Azubis im ersten Lehrjahr beigebracht. So etwas muss ein Bürgermeister ja wissen. Oder nicht?
Rückhalt bieten
In Zeiten des Fachkräftemangels gibt es kaum etwas wichtigeres als erfahrene Mitarbeiter, die ihr Wissen weitergeben können. Lauterbach profitiert von so einer Verwaltung, die eine Ausnahme darstellt und das Dorf zukunftsfähig macht. Diese Belegschaft gilt es zu halten! Sie verdient Respekt und eine Führungskraft, die mit Wertschätzung gegenübertritt, mit rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut ist und ihnen den nötigen Rückhalt bietet.
Es muss angenommen werden, dass Leichtle als Bürgermeister diese rechtlichen Rahmenbedingungen beherrscht. Andernfalls könnte man vermuten, dass das Amt des Bürgermeisters möglicherweise seine Kompetenzen übersteigt, was nicht nur den betroffenen Personen, sondern der gesamten Gemeinde schaden würde.
Wenn sich Leichtle bei Instagram „leichtle_juergen_bm_lauterbach“ nennt und fast nur geschäftliche Inhalte mit einem öffentlichen Account teilt, ist es fragwürdig, dass es sich um einen privaten Account handeln soll. Umso fragwürdiger, warum Bürger, die öffentlich Kritik äußern, gesperrt werden. Und das, obwohl Leichtle mehrfach betont hat, dass er Kritik sehr ernst nimmt.
Sina Broghammer LauterbachSchreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.