Der Spielplatz beim Winterlinger Rathaus in der Marktstraße kann den Gebäudeeigentümer von der Spielplatz-Pflicht auf dem eigenen Grundstück befreien – dafür ist aber eine Ablösezahlung fällig. Foto: Max Oswald

Ein Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Parteien muss laut Landesbauordnung einen Spielplatz bieten. In Winterlingen kann diese Vorgabe ein Gebäudeeigentümer aus Platzgründen nicht erfüllen – die Verwaltung hat daher ein Ablösemodell festgelegt.

Der Fall ist für die Gemeinde ein Novum: Der Eigentümer eines Gebäudes in der Marktstraße in Winterlingen möchte ein Geschäftshaus in ein Mehrfamiliengebäude mit sechs Parteien umwandeln – und muss laut Landesbauordnung (LBO) damit einen Spielplatz auf dem Grundstück anbieten. Diese Pflicht greift ab Mehrfamilienhäuser mit drei Wohnungen – dann müssen mindestens 30 Quadratmeter als Spielfläche ausgewiesen werden.

Bei Neubauten im Normalfall kein Problem

„Bei Neubauten ist das in aller Regel kein Problem“, sagte Bürgermeister Michael Maier in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Doch: Die Marktstraße befindet sich mitten im Gemeindekern und die Funktion des Gebäudes war ursprünglich eine andere. Genügend Platz für einen Spielplatz gibt es auf dem Grundstück daher nicht.

Zumutbare Nähe: das sind 500 Meter Entfernung

Die Lösung: „Von den Bestimmungen der LBO können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen erteilt werden.“ Zum Beispiel wenn in zumutbarer Nähe ein öffentlicher Spielplatz für Kinder zur Verfügung steht. Zumutbare Nähe sieht im Klartext eine Entfernung der Wohnanlage zum Spielplatz von maximal 500 Metern vor. Dies ist künftig in Winterlingen die Voraussetzung, um Gebäudeeigentümer von der Spielplatz-Pflicht zu befreien.

Ein Geldbetrag wird als Ablöse fällig

In der konkreten Sache in der Marktstraße trifft das auf den Spielplatz am Rathaus zu, teilt Maier mit. Weiter wird für die betroffenen Gebäudeeigentümer ein Geldbetrag als Ablöse zur Befreiung fällig – damit die öffentlichen Winterlinger Spielplätze künftig auch gebaut und gepflegt werden. Für diese Ablöse hat die Verwaltung eine Formel aufgestellt – angelehnt an die der Gemeinde Eningen bei Reutlingen.

Die Erlöse fließen direkt in die Spielplätze

Diese lautet wie folgt: Quadratmeter der Grundstücksfläche mal zulässiger Geschossflächenanzahl mal ein Euro und zusätzlich für die Unterhaltungskosten Quadratmeter erforderliche Spielplatzfläche mal 5,90 Euro mal 20 Jahre. Dem stimmten die Winterlinger Gemeinderäte auch einstimmig zu.

Bürgermeister Maier erklärt: „Klar können wir die Beträge nach oben drehen. Wir profitieren ja aber auch davon, wenn die Gebäude im Gemeindekern genutzt werden“, begründet er die moderaten Beträge. Die Erlöse sollen dann auch direkt in die Spielplätze fließen. Möglich soll es außerdem sein, dass mehrere Gebäudeeigentümer ein und denselben öffentlichen Spielplatz zur Befreiung von der LBO nutzen können. Soweit werde es in der Großgemeinde Winterlingen höchstwahrscheinlich aber gar nicht kommen. Denn: Schon das Gebäude in der Marktstraße ist bisher eine wirkliche Ausnahme.