Um die offenen Fragen zu klären, wird das Verfahren vor dem Wolfacher Amtsgericht an einem weiteren Termin fortgesetzt.
Alkohol, eine kurze Hose und fliegende Fäuste: Eine Auseinandersetzung zwischen einem abgelehnten Gast und dem Sicherheitspersonal des Haslacher „Blockhauses“ hatte am Mittwoch ein Nachspiel am Amtsgericht.
Die von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene gefährliche Körperverletzung war dem 51-jährigen Angeklagten zwar nicht nachzuweisen – doch statt einer Entscheidung gibt es vorerst einen Fortsetzungstermin.
Zwei Mitarbeiter des Sicherheitspersonals waren in die Situation verwickelt, die sich in der Nacht zum 11. August 2024 gegen 2.45 Uhr vor der Disco abspielte. Die Staatsanwaltschaft warf beiden Schläge und Tritte gegen den zeitweise am Boden liegenden Geschädigten vor. Der habe eine Schürfwunde am Kopf und eine Reihe von Blutergüssen davon getragen.
Was auf dem Parkplatz passierte ist unklar
Ein Video der Überwachungskamera zeigt, wie der 40-jährige Geschädigte mit einem Begleiter gegen 2.30 Uhr erstmals vor dem Eingang auftaucht und danach wiederholt zurückkehrt, teilweise gestikulierend.
Weiter zeigt das Video, dass der 40-Jährige als Erster den zweiten Türsteher schlug, woraufhin der 51-Jährige ihn zu Boden brachte. Ein dabei stehender Gast warf sich auf den bereits auf dem 40-Jährigen liegenden Türsteher.
Deutlich zeigt die Aufnahme, dass der zweite Türsteher daraufhin um die drei am Boden liegenden Männer herumlief und dem 40-Jährigen mehrere Schläge und auch Tritte verpasste. Das Verfahren gegen diesen Türsteher wurde allerdings auf Vermittlung der Gerichtshilfe eingestellt.
Nachdem alle wieder aufgestanden waren, zeigt das tonlose Video eine erneute Äußerung des abgelehnten Gasts gegen den 51-Jährigen – und einen einzelnen Schlag durch den Sicherheitsmann. Danach verschwand der 40-Jährige in Richtung Action-Parkplatz aus dem Sichtfeld der Kamera. Einige Augenblicke später eilten ihm beide Türsteher nach. „Die Frage ist: Was ist noch passiert, nachdem die aus dem Bild laufen?“, sagte Verteidiger Joachim Lederle.
„Da ist ihm die Hand ausgerutscht“, sagt der Verteidiger.
Der dem Video nach stark alkoholisierte 40-Jährige sei wegen seines unpassenden Outfits in kurzer Hose abgewiesen worden, habe die Türsteher danach wiederholt angepöbelt. „Diese Beleidigungen und das Geschubse haben die ganze Zeit angedauert.“ Auch Richterin Ina Roser stellte fest, dass die erste Provokation durch den Gast erfolgte.
„Er hat viel Geduld gezeigt“, verteidigte Lederle seinen Mandanten. „Dann hat er ihm eine Ohrfeige gegeben. Da ist ihm die Hand ausgerutscht. Das hätte nicht sein sollen und dürfen, aber irgendwann ist man auch mal überfordert.“
Für die Schläge und Tritte seines Kollegen könne der 51-Jährige nichts. Als der 40-Jährige weggetorkelt sei, habe er auf dem Parkplatz weitere Gäste belästigt. „Nicht nur verbal.“ Darum sei sein Mandant ihm nach. „Das war seine Aufgabe. Dafür ist er Türsteher.“
Nach einem längeren Aufenthalt im „Eselsbeck“, habe er mit seinem Freund noch ins „Blockhaus“ wollen, erklärte der 40-Jährige als Zeuge. „Da gab’s ne Diskussion wegen meines Outfits. Die war zwischendrin auch ziemlich hitzig.“ Er habe sich umgedreht, habe „irgendein Schimpfwort“ fallenlassen und sei gegangen. Auf Höhe der Straße habe sein Freund „Achtung“ gebrüllt.
40-Jähriger kann sich nicht mehr an alles erinnern
„In dem Moment, als ich mich umdrehe, sehe ich nur noch den Herrn auf mich zustürmen.“ Der 51-Jährige habe ihn umgerissen und „wild auf mich eingeschlagen“. Wie er nach Hause gekommen sei, wisse er nicht. Seine Frau habe ihn später ins Krankenhaus gefahren. „Das ist, woran ich mich wieder erinnere. Dann wurde ich stationär aufgenommen, mit erheblichen Verletzungen.“
Sechs Wochen sei er krankgeschrieben gewesen, leide bis heute an Kopfschmerzen. „Das war aus meiner Sicht ein bisschen die Kurzversion“, hakte Richterin Roser nach. An mehr erinnere er sich nicht, wiederholte der Zeuge. „Es war definitiv Alkohol im Spiel.“
So geht es weiter
Die Staatsanwaltschaft beharrte darauf, die weiteren Zeugen zu hören, die Lederle zu Wochenbeginn benannt hat. Formell ist der Prozess unterbrochen und soll am Mittwoch, 10. Dezember, weitergeführt werden.