Auf Unfreundlichkeiten folgen Faustschläge, ein Sturz über den Zaun, danach steht der Mann fast nackt im Feld. Gewalt bei einer Feier in Jungingen endete nun vor dem Amtsgericht Hechingen.
Graue Jeans, weißes Hemd, Frisur gerichtet, Bart gepflegt – vor Gericht macht der Angeklagte einen aufgeräumten Eindruck. Als „unbelehrbar“ beschreibt ihn indes die Staatsanwaltschaft: „Keine großen Erwartungen“ dürfe man haben.
Der junge Mann ist inzwischen Mitte 20, und im Oktober 2024 stand er im Mittelpunkt einer Rangelei in Jungingen, die sich dort bei einer privaten Feier zutrug.
Die Rede ist vor Gericht von Faustschlägen gegen Besucher, die allesamt zu leichten Verletzungen führten. Zuvor hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben mit Bekannten eine Flasche Whisky getrunken. Auf dem Nachhauseweg kam er zufällig an der privaten Feier vorbei und ein Besucher bat ihn herein. Die ausgelassene Stimmung kippte wenig später.
Aggressiv und entschlossen
Ein Zeuge berichtet über den Angeklagten: „Er war unfreundlich zu anderen Gästen.“ Der Zeuge will den Unruhestifter gebeten haben, die Feier zu verlassen. Danach eskalierte die Situation: Der Angeklagte soll mit geballter Faust zugeschlagen haben.
Was danach genau passierte? Da haben sich die Zeugen in einigen Details widersprochen. Offenbar ist der Angeklagte so ungehalten geworden, dass Besucher der privaten Feier ihn am Boden fixierten. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte über einen Jägerzaun aufs benachbarte Grundstück gefallen sein.
Das Pikante daran: Er hat dabei ganz offensichtlich seine Hose verloren und stand fast nackt auf einem Feld. Der Eigentümer dieses Grundstücks, der ebenfalls Gast der Feier war und als Zeuge vor dem Amtsgericht aussagte, will zum Angeklagten gesagt haben: „Ich fragte ihn, ‚Was machst Du nackt in meinem Garten?‘ und schon hatte ich eine hängen.“ Der nackte Mann traf ihn mit der Faust am Hals. Dieser Zeuge beschrieb dieses Verhalten als „aggressiv und entschlossen“.
Der Angeklagte selbst, spricht rückblickend von einer Situation, die sich „irgendwie so aufgebauscht“ hat. Der Rechtsanwalt verkündete, dass sein Mandant die Vorwürfe einräume. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die private Feier in Jungingen, sondern auch auf einen Vorfall im März 2025.
Die Polizei war wegen besorgniserregenden Geschreis aus seiner Wohnung nach Jungingen ausgerückt. Wie der Angeklagte vor dem Amtsgericht nun erzählt, hatte er eine Auseinandersetzung mit seinem Bruder: „Durch den Alkohol hatte ich meine Gefühle nicht mehr im Griff.“
Vielleicht stimmt es ja, dass der erste Weg zur Besserung die Selbsterkenntnis ist. Er habe selbst bemerkt, dass er „im Übermaß“ Alkohol trinke.
Klinik im Ausland günstiger
Freiwillig besuchte er deshalb drei Monate eine Klinik im Ausland. Dort leben Verwandte, und das therapeutische Angebot ist spürbar günstiger als hierzulande. Was er nun vorhat? „Raus aus Hechingen“, Job finden, „ein Leben aufbauen“.
Therapie hat ihn gerettet
Das müsste folgerichtig sein, denn das Vorstrafenregister des Angeklagten ist trotz jungen Alters recht lang. Für die vergangenen zehn Jahre listet der Richter Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl und unerlaubten Besitz von Drogen auf. Der junge Mann verbüßte demnach bereits Jugendarrest und eine Gefängnisstrafe. Für die Staatsanwaltschaft war „die Beweislage klar“: Ein Jahr und zwei Monate Gefängnis ohne Bewährung, hieß es im Plädoyer.
Im Vergleich dazu wirkte das Urteil milde: zehn Monate auf Bewährung, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit und sechs Termine bei einer Suchtberatung. Der Richter: „Was Sie gerettet hat, ist die Therapie aus eigenem Antrieb.“ Es sei nun „kontraproduktiv, Sie in die JVA zu schicken“.
Der Richter abschließend: „Das soll’s für heut’ gewesen sein.“ Es dürfte die letzte Chance für den Angeklagten sein. Nutzt er sie nicht, kommt er hinter Gitter.