Ein Hund schaut durch die Gitterstäbe eines Tierheim-Zwingers. (Symbolbild) Foto: Axel Heimken/dpa

In der Schulstraße in Horb-Nordstetten sollen Jugendliche einen Hund auf Kinder gehetzt haben. Die Polizei ging Hinweisen nach, fand aber weder Personen noch Tier.

In den sozialen Medien sorgt ein Vorfall in Horb-Nordstetten derzeit für Diskussionen.

 

In der Facebook-Gruppe „Horber Stadtgeflüster“ schildert eine Nutzerin eine Situation, bei der zwei Jugendliche einen Hund auf andere Kinder gehetzt haben sollen.

Augenzeugin schildert Vorfall Nach Angaben der Verfasserin habe sich der Vorfall in Nordstetten in der Schulstraße ereignet. Demnach seien zwei Teenager – beschrieben als einer mit heller Mütze und einer mit schwarzen Locken – mit einem „Kampfhund“ unterwegs gewesen. Die Jugendlichen hätten den Hund „die komplette Schulstraße entlang auf andere Kinder gehetzt“. Laut dem Beitrag sollen sie den Hund dabei nicht unter Kontrolle gehabt haben. Kinder auf Fahrrädern hätten sich „mit Sicherheit sehr erschrocken“.

Die Nutzerin kritisiert das Verhalten scharf und schreibt, die Jugendlichen hätten offenbar über die Situation gelacht. Ein solches Verhalten sei „weder witzig noch akzeptabel“, heißt es in dem Post. Zudem sei die Polizei informiert worden.

Polizei bestätigt Hinweis Auf Anfrage der Redaktion bestätigte die Polizei, dass am Abend des 8. April ein entsprechender Hinweis eingegangen sei. Eine Anruferin habe gemeldet, dass sich zwei Kinder, „vermutlich im Alter von circa 13 Jahren“, mit einem Hund in der Schulstraße aufgehalten hätten. Diese sollen durch Zurufe wie „lauf und fass“ auf das Tier eingewirkt haben. Den Angaben zufolge hätten die Kinder den Hund „kaum halten“ können. Im Umfeld habe sich zudem ein Spielplatz mit weiteren Kindern befunden.

Polizei fährt Streife

Nach Eingang der Meldung wurde die Örtlichkeit laut Polizei „umgehend und intensiv bestreift“. Weder die beschriebenen Kinder noch der Hund konnten jedoch angetroffen werden.

Keine Verletzten – viele offene Fragen Nach aktuellem Stand seien keine Personen verletzt worden. Zudem gebe es derzeit „keine Kenntnis darüber, dass eine strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch erkennbar ist“, so die Polizei. Die Einsatzkräfte seien jedoch für entsprechende Hinweise sensibilisiert.

Ergänzend weist die Polizei darauf hin, dass für Anmeldung, Erlaubnisse und Kontrollen von Hunden grundsätzlich die jeweiligen Orts- und Polizeibehörden der Städte und Gemeinden zuständig sind.

Was ist in Baden-Württemberg ein Kampfhund? Der Begriff „Kampfhund“ ist rechtlich nicht einheitlich definiert und wird umgangssprachlich verwendet. Gemeint sind in der Regel Hunderassen, denen aufgrund ihrer körperlichen Merkmale wie Beißkraft und Statur sowie einzelner Vorfälle ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zugeschrieben wird. In vielen Bundesländern gibt es deshalb sogenannte Rasselisten, auf denen bestimmte Hunde als potenziell gefährlich eingestuft werden. Welche Rassen darunterfallen, ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

In Baden-Württemberg werden sogenannte „Kampfhunde“ rechtlich als gefährliche Hunde bezeichnet. Laut der Polizeiverordnung des Landes gelten darunter insbesondere bestimmte Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Für diese Tiere gelten strengere Vorschriften, etwa eine Erlaubnispflicht sowie besondere Anforderungen an Haltung und Führung in der Öffentlichkeit.