Wegen eines Angriffs mit Metallkette musste sich ein 52-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: stock.adobe.com/Ralf Geithe

Wegen eines Angriffs mit einer Metallkette musste sich ein 52-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht verantworten.

Er stieg aus, marschierte zum Fahrzeug vor ihm, beschimpfte den Fahrer, holte aus seinem Auto eine Metallkette und schlug zu. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Nagold den arabisch sprechenden Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

 

Die Auseinandersetzung ereignete sich am 3. September 2022 gegen 18 Uhr an der Altensteiger Ankerkreuzung. Bevor Richter Martin Link den Beschuldigten zu Wort kommen ließ, stellte er klar, Gegenstand der Verhandlung sei nur dieser Vorfall und nicht die Vorgeschichte. Der Angeklagte konnte sich nur über einen Dolmetscher verständlich machen. Er leide unter Herzrhythmusstörungen, an diesem Tag sei der Blutdruck erhöht gewesen, sonst hätte er wahrscheinlich nicht überreagiert, räumte der 52-Jährige ein. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, eine Metallkette als Waffe eingesetzt zu haben, wies er als nicht zutreffend zurück.

Bei der Fahrt nach Altensteig habe er wegen des hohen Verkehrsaufkommens an der Kreuzung angehalten, das andere Fahrzeug entdeckt und ausgestiegen, um dem Fahrer die Meinung zu sagen. Der habe ihn beleidigt, geschubst und geschlagen. Um den Streit nicht eskalieren zu lassen, sei er zu seinem Auto zurückgekehrt und weggefahren.

17-Jährige schildert Vorfall

Ganz anders schilderte die Gegenseite das Geschehen. Eine 17-Jährige sagte als Zeugin aus, am Kreisel sei der Angeklagte auf sie zugekommen. Ihr Onkel habe sein Auto verlassen, beide hätten sich beschimpft und gegenseitig geschubst, der Angeklagte sei zu seinem Fahrzeug gegangen, habe eine Metallkette geholt, wie ein Lasso in der Luft geschwungen und ihrem Onkel zweimal auf den Rücken geschlagen. Sie habe geschrien und laut um Hilfe gerufen.

Im Nagolder Krankenhaus wurde eine Hand- und Rückenprellung diagnostiziert, die man mit Tabletten behandeln könne. „Haben Sie die Schmerzen länger gespürt?“ Das sei nicht der Fall gewesen, beantwortete der 44-Jährige die Frage des Richters und rief ihm zu, er solle Gnade walten lassen, man habe sich wieder vertragen.

Im Laufe der Verhandlung wurden weitere Zeugen im Wagen des Geschädigten befragt. Übereinstimmend bestätigten sie die Aussage der Schülerin. Die Tochter des Angeklagten – „ich habe versucht, meinen Vater zurückzuhalten“ – verweigerte weitere Angaben.

Bewährungsstrafe gefordert

Staatsanwalt Valentin Rebstock bezeichnete die Einlassungen des Angeklagten als widerlegt. Der Schlag mit der Metallkette hätte schlimm ausgehen können. In seinem Plädoyer beantragte er eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, weil es keine Eintragungen im zentralen Bundesstrafregisters gebe. Das Gericht wertete das ebenfalls positiv und verurteilte den Bürgergeldempfänger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Drei Jahre steht der Familienvater unter Beobachtung und darf sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.