Ein 41-jähriger Mann musste sich vor dem Balinger Amtsgericht verantworten. Er fuhr mit mehr als zwei Promille Auto – die Fahrt endete an einem Baum. Foto: Ude

Zum wiederholten Mal war ein Mann mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut unterwegs. Dabei hatte er nicht mal einen Führerschein.

Ein 41-jähriger polnischer Produktionsmitarbeiter musste sich nun vor dem Amtsgericht Balingen verantworten. Er war mit seinem Opel Astra spät Abends nach einem Lokalbesuch in Leidringen unterwegs gewesen. Weil er stark alkoholisiert war, verlor er die Kontrolle über sein Auto und prallte gegen einen Baum. Eine spätere Blutentnahme ergab einen Alkoholwert von 2,07 Promille.

 

Der Führerschein konnten ihm die Polizeibeamten nicht abnehmen – dieser wurde bereits vor 15 Jahren eingezogen. Glück im Unglück hatte jedoch sein Beifahrer. Dieser blieb bei dem Unfall körperlich unverletzt.

Zeuge ruft Polizei

Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er regelmäßig nach Feierabend Alkohol trinkt. So auch am Unfallabend. Er habe zwei Flaschen Bier und mehrere Gläser Wodka bereits vor dem Lokalbesuch intus gehabt.

Ein Zeuge beobachtete später, wie der Beklagte stark schwankend in sein Auto zur Heimfahrt nach Rosenfeld einstieg. Dieser verständigte daraufhin die Polizei und fuhr selbst mit seinem Auto hinterher, sozusagen als Lotse für die Polizei. Doch der Fahrer konnte zu spät gestoppt werden: Die Fahrt endete an einem Apfelbaum.

Bei Wiederholung droht Gefängnis

Vor Gericht zeigte sich der Anklage reuig und wolle sich bessern. Der Angeklagte bereut sehr seine Tat und zeigt Einsicht zur Besserung. Das Auto wurde nach dem Unfall verschrottet. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass der Angeklagte in den Jahren 2021 und 2024 bereits für das Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss bestraft wurde, fällte die Richterin folgendes Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit, eine Teilnahme zur Suchtberatung mit Kontrolle, 2500 Euro Geldstrafe sowie die Kostenübernahme des Verfahrens. Mit Nachdruck machte die Richterin deutlich, dass bei einer weiteren Fahrt ohne Fahrerlaubnis ihm Gefängnisstrafe droht.