Plakate werden in Donaueschingen abgerissen, zerschnitten oder beschmiert. Warum die Kosten dadurch enorm sind. Und was die betroffenen Parteien dazu sagen.
Am 8. März wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag und der Wahlkampf dafür läuft auf Hochtouren. Zahlreiche Plakate von Direktkandidaten hängen an Straßenlaternen des Wahlkreises. Doch die Werbeschilder werden öfters beschädigt, heruntergerissen oder beschmiert. In Donaueschingen sieht man das beispielsweise in der Max-Egon-Straße oder auch am Bahnhof.
Für die Parteien ist das nicht nur ärgerlich, sondern es bedeutet auch zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Beschädigte Plakate müssen ersetzt, Vorfälle dokumentiert und teilweise sogar angezeigt werden. Trotzdem bleiben sie ein fester Bestandteil des Wahlkampfs – auch finanziell.
Bisher wenig von solchen Zerstörungen betroffen ist die CDU. Landtagsabgeordneter und Direktkandidat Guido Wolf teilt auf Nachfrage mit, ihm seien keine größeren Vorfälle aus Donaueschingen und Umgebung bekannt. „Im Gegenteil, ich habe den Eindruck, dass es dieses Jahr weniger Beschädigungen gibt“, sagt Guido Wolf.
Falls Plakate zerstört würden, ersetze der Ortsverband diese zeitnah. Von Anzeigen versuche man abzusehen. „Man braucht Plakate nach wie vor, um sichtbar zu sein und darauf aufmerksam zu machen, dass überhaupt Wahlen sind“, ist die Meinung von Wolf. Ein knappes Drittel des Wahlkampfbudgets der CDU entfalle auf Plakatwerbung.
AfD erstattet Anzeige
Doch nicht überall verläuft Wahlwerbung so reibungslos. Laut Emil Sänze, Sprecher des AfD-Kreisverbands Rottweil-Tuttlingen, wurden Plakate seiner Partei im aktuellen Wahlkampf bereits mehrfach beschädigt, beschmiert oder entfernt. „In allen relevanten Fällen haben wir Anzeige erstattet“, teilt er mit.
Der AfD-Kreisverband beziffert die Schadensquote auf bis zu 20 Prozent – bei rund 1000 aufgehängten Plakaten im Wahlkreis also etwa 150 beschädigte Exemplare. An der Strategie hält aber auch die AfD fest: Plakate blieben ein wichtiges Instrument der Sichtbarkeit im öffentlichen Raum, so Sänze.
Rund 20 000 Euro fallen für die Partei im Wahlkampf an. Plakatwerbung mache davon laut Sänze einen relevanten, aber nicht dominierenden Anteil aus. Allerdings sind das Aufhängen und die Kontrolle auch nicht im Budget enthalten. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder.
Stefan Bässler von der Werbeagentur Pro Plakat, die im Bodenseeraum und ganz Baden-Württemberg Außenwerbung betreibt, hat schon viele Wahlplakate angebracht oder auch ersetzt, nachdem sie beschädigt wurden.
Er zieht vor den Landtagswahlen bisher eine positive Bilanz. „Generell hält sich die Zerstörungswut in Grenzen dieses Jahr. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2025 gibt es wenig Schmierereien“, berichtet er.
Manche Parteien trifft es häufiger
Trotzdem gebe es regionale Unterschiede und häufiger betroffene Orte. Als Beispiel nennt Bässler Innenstädte, weil dort viele Menschen zu Fuß unterwegs sind. Auch manche Parteien erlitten häufiger Schäden als andere. „Die AfD trifft es überdurchschnittlich oft“, stellt Bässler fest.
Etwa zehn Prozent beschädigter Plakate kalkuliere man aber immer mit ein. Bässler betont zudem, dass viele Zerstörungen auch dem Alkoholpegel an Fastnacht geschuldet seien.
Das sieht auch Niko Reith so. Er ist Mitglied der FDP-Fraktion im Landtag und Direktkandidat. Zur Fasnet sei es mehrfach vorgekommen, dass Plakate seiner Partei beschädigt oder entfernt wurden, so Reith. „Dies betraf aber unserer Wahrnehmung nach alle Parteien“, sagt Niko Reith.
FDP hält Vorfälle fest
Die FDP dokumentiere die Vorfälle, Anzeige habe man aber bislang nicht erstattet. Insgesamt kostet der Wahlkampf der FDP rund 35 000 Euro, davon entfallen nach Reiths Angaben etwa 15 Prozent auf Plakatwerbung.
SPD und Grüne berichten derweil in unterschiedlichem Ausmaß von Attacken auf Plakate. SPD-Ersatzkandidat Mario Caraggiu betonte: „Wir verzeichnen in diesem Wahlkampf deutlich weniger beschädigte Plakate als beispielsweise zur Bundestagswahl 2021.“
Jens Metzger, Direktkandidat der Grünen, sprach ebenfalls von einer insgesamt geringeren Schadensquote, verwies jedoch auf vor allem in Tuttlingen beschädigte Laternen- und Dreieckständerplakate sowie beschmierte Großflächen-Plakate, auf denen vereinzelt AfD-Sticker klebten.
„Kein fairer Wahlkampf“
Einig sind sich beide Parteien, dass das Zerstören von Wahlplakaten den demokratischen Wettbewerb beeinträchtigt. „Wir bedauern solche Vorgänge, da es unserer Einschätzung nach kein fairer Wahlkampf ist, wenn man Plakate beschädigt oder entfernt“, sagt Jens Metzger. Trotzdem halten sowohl SPD als auch Grüne an Plakaten fest und kalkulieren beschädigte Exemplare in das Wahlkampfbudget mit ein.
Gerade auf dem Land wichtig
„Wir haben im Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen viele Gemeinden. Gerade dort spielt die Sichtbarkeit durch Plakate eine zentrale Rolle“, sagt Mario Caraggiu. Es gehe auch darum, zu signalisieren, dass die Politik an den ländlichen Raum denke.
Jens Metzger teilt mit, er bevorzuge es, wenn es in allen Orten des Wahlkreises feste Stellwände für Plakatierungen gebe – so wie sie in der Südbaar teils bereits existieren. Dies senke Kosten und schone im Sinne der Nachhaltigkeit Ressourcen.
Versuchter Diebstahl
Ein Blick an den Donaueschinger Bahnhof zeigt, dass auch Plakate der pro-europäischen Kleinpartei Volt abgerissen und zerstört wurden. Wie Direktkandidatin Christiane Fichter mitteilte, sei es in Spaichingen sogar zu einem versuchten Diebstahl gekommen. Kleine Parteien treffe das besonders hart, betont Fichter. „Die Produktion sowie das Auf- und Abhängen kosten Zeit, Geld und personelle Ressourcen.“
Die Plakate seien wichtig, um überhaupt sichtbar zu sein und um neue Mitglieder zu gewinnen. Für Volt macht Plakatwerbung sogar den größten Anteil des Wahlkampfbudgets aus, das sich laut Fichter im hohen fünfstelligen Bereich bewegt.
Bagatelle oder Straftat?
Wahlplakate
sind Eigentum der jeweiligen Parteien. Wer Wahlplakate zerstört oder beschmiert, begeht daher eine strafbare Sachbeschädigung. In den meisten Fällen droht eine Geldstrafe – übrigens auch nach der Wahl. Das Mitnehmen von Plakaten stellt einen Diebstahl dar, der mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Selbstjustiz dürfen Bürgerinnen und Bürger nicht üben – auch nicht beispielsweise bei volksverhetzenden Inhalten. Das Abhängen von Wahlplakaten ist lediglich den zuständigen Behörden oder Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wer problematische Inhalte sieht, kann diese allerdings der Polizei melden.