Ein 63-jähriger Kinzigtäler war wegen des Diebstahls von Goldmünzen angeklagt – nun wurde er aber freigesprochen. Foto: Steitz

Den Diebstahl der Kostbarkeiten warf die Staatsanwaltschaft einem 63-jährigen Kinzigtäler vor. Obwohl vieles für die Tat spreche, blieben für Richterin Roser Zweifel – und darum gab es einen Freispruch.

Wegen Diebstahls saß ein 63-jähriger Kinzigtäler am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Wolfach. Im Kern des zur Last gelegten Geschehens: vier Goldmünzen. Zugetragen haben soll sich der Diebstahl im Oktober 2023 in den Geschäftsräumen eines mit dem 63-Jährigen befreundeten Edelmetallhändlers in Haslach: Der Angeklagte hatte diesen laut Anklage besucht, um ihm, wie schon oft, etwas zu Essen aus seinem Imbisswagen mitzubringen und mit ihm zusammen einen Kaffee zu trinken. Dabei sei der Beschuldigte eine kurze Zeit allein gewesen und habe beim Gang zur Toilette auch Zugang zum Büro gehabt, in dem auf dem Schreibtisch einige Kartons mit Wertgegenständen standen, darunter die vier Goldmünzen.