In Karlsruhe ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingegangen (Archivbild). Foto: imago images/Richard Wareham/Richard Wareham via www.imago-images.de

Gegen die begrenzte Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen ist in Karlsruhe eine erste Verfassungsbeschwerde eingegangen. Ein ähnlicher Eilantrag wurde unterdessen abgewiesen.

Karlsruhe - Beim Bundesverfassungsgericht ist eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Montag auf Anfrage. Die Klage sei am vergangenen Dienstag von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, dass die Krankheit schwer oder sogar tödlich verläuft. Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind - oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein.

Eilantrag gegen 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen ohne Erfolg

Ein erster Eilantrag einer Einzelperson gegen die 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen blieb unterdessen ohne Erfolg, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Die Verfassungsrichterinnen und -richter hätten ihn am 13. Dezember ohne Begründung abgewiesen (Az. 1 BvQ 113/21). Seit 24. November müssen Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für den Luftverkehr.