Vonovia ist Deutschlands größter Wohnungskonzern. Foto: dpa/Bernd Thissen

Scheitert Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia mit der Übernahme des Rivalen Deutsche Wohnen? Laut Insidern sei das möglich.

Düsseldorf - Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia droht mit der Übernahme des Rivalen Deutsche Wohnen laut Insidern erneut zu scheitern. Es sei unwahrscheinlich, dass Vonovia wie angepeilt mehr als 50 Prozent der Deutsche-Wohnen-Aktien einsammeln könne, sagte eine mit der Situation vertraute Person der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag. „Es wird sehr knapp“, sagte ein anderer Insider. Die Annahmefrist für die Deutsche-Wohnen-Aktionäre war in der Nacht zum Donnerstag abgelaufen. Bis die letzten Rückmeldungen der Investoren vorliegen, kann es aber danach noch Tage dauern. „Bis Montag steht das finale Ergebnis fest“, sagte eine Vonovia-Sprecherin.

Vor fünf Jahren war Vonovia schon einmal mit dem Vorhaben gescheitert, die Deutsche Wohnen zu schlucken. Anders als damals steht die Führung des Branchenzweiten aber ausdrücklich hinter dem Plan.

Bis Dienstag erst knapp 34 Prozent der Anteile

Bis zum Dienstagabend hatte Vonovia erst knapp 34 Prozent der Anteile sicher. Viele institutionelle Investoren reichen ihre Aktien aber erst in letzter Minute ein. Rund ein Drittel der Deutsche-Wohnen-Aktien lägen inzwischen bei Hedgefonds, sagte einer der Insider. Diese spekulierten darauf, dass die Übernahme durchgeht, sie aber durch ein mögliches späteres Abfindungsangebot mehr Geld für ihre Anteile bekämen, erläuterte die Person. Die Fonds seien sich womöglich zu sicher gewesen, dass Vonovia auch ohne ihre Aktien auf die geforderten 50 Prozent kommen würde, sagte ein zweiter Insider.

Mehrere Investmentbanken hatten zuletzt große Aktienpakete an Deutsche Wohnen gemeldet; sie halten diese oft treuhänderisch für Hedgefonds. Aus der Deckung gewagt hatte sich nur der aktivistische Investor Elliott, der im Juni eine Beteiligung von drei Prozent gemeldet hatte.

Ein zusätzliches Problem bei Übernahmen: Indexfonds (ETFs) dürfen ihre Anteile erst dann abgeben, wenn feststeht, dass die Fusion perfekt ist und das Unternehmen letztlich aus dem Index ausscheidet, den sie abbilden. Mit ihren Papieren kann ein Bieter daher erst im zweiten Anlauf rechnen.