Die einen sehen in ihm einen genialen Baumeister, die anderen ein Problem: Der Biber spaltet die Bürgerschaft. (Symbolfoto) Foto: © Jillian – stock.adobe.com

Erst steht sein Schutz scheinbar über allem – jetzt soll sein Abschuss erleichtert werden. Zurecht? So groß ist das Biberproblem im Kreis Rottweil.

Mit einer neuen Verordnung soll es problematischen Bibern, die große Schäden verursachen, künftig an den Kragen gehen. Naturschützer sehen das kritisch, schließlich zählen die Tiere zu den streng geschützten Arten. Einen Biber zu fangen, zu verletzen, zu töten oder seine Fortpflanzungs- und Ruhestätte zu zerstören, wird mit bis zu 50 000 Euro Bußgeld geahndet. Wie groß ist der Schaden, den Biber im Kreis Rottweil anrichten?

 

Wir fragen beim Rottweiler Landratsamt nach. Dieses geht von mehreren Hundert Bibern im Kreis Rottweil aus. „Diese Zahl können wir nur ganz grob schätzen – das Bibermonitoring in Baden-Württemberg sieht nicht vor, dass Biber systematisch erfasst werden“, erklärt Pressesprecherin Andrea Schmider. Das Landes-Umweltministerium geht derzeit von rund 11 500 Bibern in Baden-Württemberg aus. Vor 20 Jahren sollen es noch um die 650 gewesen sein.

Besonders viele Biber gebe es an der Eschach bei Dunningen und im Verlauf des gesamten Neckars. Ansonsten sei der Biber aber inzwischen auch überall im Landkreis angekommen – und sorge da für Gesprächsstoff.

Schäden an Bäumen und auf Feldern

„Weil er die Landschaft verändert – und auch Schäden an Bäumen oder auf Feldern verursacht“, so Schmider. Derzeit bereitet der Biber beispielsweise im Grenzgebiet in Frittlingen Probleme, weil er mit seinem Dammbaumaterial Dolen zu verstopfen droht. Und angenagte Bäume sorgten kürzlich beim Fischereiverein Bergfelden für Ärger.

Ein gesetzliches Anrecht auf Entschädigung gibt es in Baden-Württemberg nicht, erfahren wir von Andrea Schmider. Stattdessen setze man auf Prävention.

„Betroffene werden von ehrenamtlichen Biberberatern und von unseren Experten beim Landratsamt unterstützt und zu schadensvorbeugenden Maßnahmen beraten, sowohl beim Schutz von Feldern als auch von Bäumen“, berichtet Schmider. Im Landkreis gebe es vier Biberberater, die als Freiwillige auch sehr viel Aufklärungsarbeit rund um den Biber leisteten.

1,5 Millionen Euro landesweit

Alle Kosten für Feld- und Baumschutz würden durch das Regierungspräsidium erstattet. Die Höhe dieser Gelder liege jährlich im hohen vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich. Wie aus einer kleinen Anfrage der SPD an den Landtag hervorgeht, wurden in den vergangenen fünf Jahren landesweit rund 1,5 Millionen Euro für Bibermaßnahmen ausgegeben.

Nun plant die Landesregierung eine Verordnung, die den Abschuss problematischer Biber erleichtert, wenn mildere Maßnahmen im Vorfeld nicht erfolgreich waren. Als streng geschützte Art dürfe der Biber aber aktuell nach wie vor nicht bejagt werden, betont Schmider.

Auch Vergrämungsmaßnahmen gebe es im Kreis Rottweil bisher nicht. „Und sie sind auch nicht vorgesehen.“ Aber: „Sollte ein Biber an einer Stelle einen Damm errichten wollen, wo es zu echten Problemen führen würde – etwa in einem Retentionsbecken – könnte man den Damm theoretisch schon im Initialstadium täglich entfernen, um ihn daran zu hindern, dass er sich hier niederlässt. So gestört, würde er keinen Bau errichten“, erklärt Andrea Schmider.

Wichtig: vorher abstimmen

Solche Maßnahmen müssten aber immer von der unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden, sonst seien sie Straftatbestände, da der Biber zu den streng geschützten Arten gehöre. „Die Genehmigungsbehörde für umfassende Vergrämungsmaßnahmen, beispielsweise die Entfernung eines bestehenden Biberbaus, ist das Regierungspräsidium.“

Positiv für Naturschutz

Landwirte könnten übrigens über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) eine finanzielle Förderung erhalten, etwa, wenn Flächen durch Überflutung ausfallen. Dabei handle es sich aber nicht um eine Ausgleichszahlung, sondern um eine gezielte Förderung unter dem Aspekt, landwirtschaftlich genutzte Flächen in höherwertige Biotope zu verwandeln.

„Denn eines sollte man in der Biber-Diskussion nicht vergessen: Der Biber hat aus Sicht des Naturschutzes viele positive Auswirkungen“, betont Schmider. So schaffe er beispielsweise Biotope, die ohne ihn mit viel finanziellem Aufwand geplant und umgesetzt werden müssten. Wie so oft gibt es auf die Frage „Fluch oder Segen?“ also auch beim Biber keine befriedigende eindeutige Antwort.