36 000 Euro an Steuergeldern hat ein Albstädter in seinem Kleingewerbe unterschlagen. Foto: ©S.Engels – stock.adobe.com

Wegen Steuerhinterziehung hat das Amtsgericht Hechingen einen 57-jährigen Albstädter zu 120 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.

Albstadt-Ebingen - Eine Verhandlung war ursprünglich nicht vorgesehen gewesen; dazu kam es, weil der Angeklagte Widerspruch gegen einen Strafbefehl – 120 Tagessätze à 30 Euro – eingelegt hatte. Der war ergangen, weil er als Kleinstunternehmer für die Jahre 2014 bis 2019 keine Steuererklärung abgegeben hatte. Die Steuerschuld, die sich in dieser Zeit akkumuliert hatte, betrug etwas mehr als 36 000 Euro; der Staatsanwalt trug in seiner Anklageschrift eine längere Auflistung von Rechnungsposten vor. Er brachte es auf zwölf separate Fälle von Steuerhinterziehung; als die Richterin den Angeklagten fragte, ob er geständig sei, erklärte dieser sich außerstande, etwas zu gestehen, was er nicht verstanden habe: "So viele Zahlen!" Zu denen er ohnehin nichts sagen könne, denn die Polizei habe alle seine Unterlagen und den Computer beschlagnahmt.

"Kasperletheater"

Allerdings gab er sich nicht nur im Hinblick auf Zahlen begriffsstutzig. Die Frage, ob man im Lauf von sechs Jahren gelegentlich Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht habe, ließ sich nach Einschätzung von Gericht und Staatsanwaltschaft auch ohne Computer beantworten – der Angeklagte war anderer Ansicht. Er beharrte entweder darauf, dass er ohne Unterlagen hilflos sei, oder er erklärte stereotyp: "Von irgendetwas muss ich ja leben." Ob er diese Aussage als Geständnis werten könne, wollte der Staatsanwalt darauf wissen, ob er sie so verstehen dürfe, dass der Angeklagte keine Steuern bezahlt habe, weil er nicht verhungern wollte. Nein, das dürfe er nicht – ja, was denn dann? Keine Antwort. "Kasperletheater", kommentierte der indignierte Jurist.

30 pro Tag ist noch zuviel

Es geht auch ohne Geständnis. Aus den Aussagen zweier Finanzbeamter, die als Zeugen angehört wurden, ergab sich unzweideutig, dass es sich so verhielt, wie in der Anklageschrift angegeben: Der Angeklagte hatte seit 2013 in Albstadt Werbeflächen vermittelt und sich durch den Verkauf von Kfz-Teilen ein Zubrot verdient; Steuererklärungen hatte er in dieser Zeit nicht eingereicht, weder für die Einkommens- noch für die Gewerbe- noch für die Umsatzsteuer.

Damit hat er sich strafbar gemacht. Die Geldstrafe über 120 Tagessätze reduzierte der Staatsanwalt in seinem Strafantrag, in dem er den Tagessatz von 30 auf 20 Euro herabsetzte – die Einkünfte des Angeklagten sind derzeit noch geringer als angenommen; seine Firma hat vor kurzem Insolvenz angemeldet. Die Richterin folgte dem Strafantrag, wohl wissend, dass gegen den Angeklagten noch weitere Strafverfahren anhängig sind.

Ein Mann mit Vergangenheit

Dass ihm das Thema Steuer tatsächlich so fremd ist, wie es in der Verhandlung den Anschein hatte, darf im übrigen bezweifelt werden. Er hat, wie eine Vertreterin des Finanzamts Reutlingen offenbarte, in dieser Hinsicht eine Vergangenheit. Die für ihn zu Buche stehende Gesamtsteuerschuld beträgt fast eine Viertelmillion Euro.