Anders als bei der Volkszählung vor elf Jahren ist das Motto der Statistiker in diesem Jahr „online first“. Sie hoffen, dass viele Fragebogen im Netz ausgefüllt werden. Foto: imago /stock&people

Mitte Mai beginnt die Volks- und Wohnungszählung. Was passiert, wenn die Bürger gegen die Auskunftspflicht verstoßen, erklären wir hier.

Ab Mitte Mai werden rund 1,7 Millionen Baden-Württembergern Briefe ins Haus flattern. Darin kündigen die ehrenamtlichen Interviewer für die amtliche Zählung der Bevölkerung ihren Besuch an. Die Federführung liegt beim Statistischen Landesamt. Dessen Präsidentin Anke Rigbers erklärte, dass die stichprobenartig ausgewählten Befragten (15 Prozent der Bevölkerung) Auskunft geben müssen. Wer das verweigert, dem können Geldbußen drohen. „Von einigen hundert bis mehrere tausend Euro“ kann das Zwangsgeld laut Rigbers reichen. Es kommt darauf an, wie groß der Verstoß gegen die Auskunftspflicht ist.

Vertiefte Onlinebefragung für eine Million Bürgerinnen und Bürger

Alle 1,7 Millionen Bürger werden dazu befragt, wer in der Wohnung wohnt, dazu Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Das kann in fünf Minuten an der Haustür erledigt werden, sagt die oberste Statistikerin des Landes. Einer Million der Ausgewählten überreichen die Interviewer außerdem Zugangsdaten zu einer ausführlicheren Onlinebefragung, die man alleine zuhause ausfüllen kann. Dabei geht es um Merkmale wie Ausbildung, Beruf und Erwerbstätigkeit. Etwa 10 000 Ehrenamtliche sind für die Interviews im Einsatz.

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Persönlich befragt werden auch alle Bewohner von Studentenwohnheimen. In Pflegeheimen sollen die Leitungen der Einrichtungen stellvertretend Auskunft geben. Dort werden nur Merkmale erfasst, die nötig sind, um die Einwohnerzahl festzustellen.

Gebäudeerhebung am liebsten online

Zum Zensus gehört auch eine Zählung der Gebäudeund Wohnungen. Alle drei Millionen Eigentümer im Land müssen Auskunft geben über die Art des Gebäudes, die Heizungsart, das Baujahr, die Anzahl und Größe der Wohnungen und über Leerstände. Die Eigentümer werden per Post informiert. Diese Befragung erfolgt ausschließlich postalisch, am liebsten ist es den Statistikern, der Fragebogen wird online ausgefüllt. Machen die Eigentümer das nicht, kommt eine Erinnerung per Post, inklusive eines Papierfragebogens, der portofrei zurückgeschickt werden kann.

Landesamtschefin unterstreicht Auskunftspflicht

Bei der Bevölkerungszählung wie bei der Wohnungszählung folgt auf die Erinnerung eine Mahnung, falls keine Auskunft erteilt wird. Danach droht ein Bußgeld. Ist jemand in allen Befragungsgruppen, also Eigentümer und in der ausführlichen Befragung in der Stichprobe, kann das teuer werden, erklärte Rigbers. Hat jemand mehrere Wohnungen, sind einige tausend Euro Zwangsgeld fällig. Eine Studentin in der Stichprobe komme vielleicht mit ein paar hundert Euro davon, heißt es von den Statistikern.

Befragungen auch in kleinen Gemeinden

Der Datenschutz werde großgeschrieben. Anders als beim letzten Zensus im Jahr 2011 gibt es diesmal auch Befragungen in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern, sagte Rigbers. Dort gebe es mehr Fehler im Melderegister als vermutet. Fragen zum Migrationshintergrund der Eltern sind laut der Chefin des Statistischen Landesamts inzwischen hinfällig, auch die Religionszugehörigkeit wird nicht mehr erhoben. Mit dem Ergebnis des Zensus rechnen die Statistiker erst im Herbst des Jahres 2023.

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Der europaweite Zensus wurde in Deutschland wegen der Pandemie bereits um ein Jahr auf 2022 verschoben. Die CDU-Fraktion im Land hatte eine erneute Verschiebung angeregt, weil die Kommunen nun auch durch die Flüchtlinge aus der Ukraine schwer belastet seien. „Eine erneute Verschiebung hätte erhebliche Mehrkosten bedeutet“, sagte Rigbers dazu.

Die Bevölkerungszahlen sind unter anderem Grundlage für die Einteilung von Wahlkreisen, die Besoldung von Bürgermeistern und die Finanzzuweisungen, die die Gemeinden vom Staat bekommen.