Die Werbekugelschreiber liegen schon bereit. Aber besser ist es, die Fragebögen online auszufüllen. Foto: dpa/Arno Burgi

Beim Zensus 2022 müssen in den kommenden Wochen mehrere Millionen Menschen in Baden-Württemberg Auskunft geben – aber über was eigentlich?

Rund 15 Prozent der Erwachsenen und alle drei Millionen Hauseigentümer im Land bekommen im Mai Besuch. Dann findet die im vergangenen Jahr wegen Corona verschobene Volkszählung statt. Die Statistiker erhoffen sich Erkenntnisse darüber, wie viele Menschen in Baden-Württemberg und Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die genauen Fragen hat das Statistische Landesamt jetzt veröffentlicht.

Grundsätzlich kommen die ehrenamtlichen Mitarbeiter nur nach schriftlicher Vorankündigung. An der Haustür nehmen sie dann kurz die wichtigsten persönlichen Daten auf. Der eigentliche Fragebogen wird am besten alleine im Internet ausgefüllt. Dort gibt es Fragen zur Wohnsituation, zum Bildungsstand und zum Beruf.

Wer wohnt mit wem?

Wie viele Personen haben zum Stichtag am 15. Mai in Ihrer Wohnung gewohnt, leben Sie dort mit Ihrem Partner zusammen, bewohnen Sie noch andere Wohnungen? So lauten etwa die Fragen. Auch zur beruflichen Tätigkeit erwarten die Statistiker genaue Auskunft. Wer keiner Arbeit nachgeht, soll den Grund dafür angeben und erklären, ob er am Stichtag eine Arbeit angenommen hätte, wenn ihm eine angeboten worden wäre.

Auch zum Migrationshintergrundwerden Daten erhoben. Anders als beim letzten Zensus im Jahr 2011 wird aber nicht mehr nach der Migrationsgeschichte der Eltern gefragt. Das heißt, wer in Deutschland geboren ist, gilt demnach in dieser Statistik künftig nicht mehr als Migrant. Es handele sich um die Anpassung an die europäischen Vorgaben. Der Zensus 2022 läuft EU-weit.

Etwa zehn Minuten müssen die Ausgewählten bei der Haushaltsbefragung investieren. Mit einem geringfügig größeren Aufwand müssen die Wohnungs- und Hauseigentümer rechnen. Von ihnen werden Angaben zu Ort und Größe ihrer Immobilien, zu Name und Anzahl der Hausbewohner und zur Gebäudeart erwartet. Handelt es sich um ein frei stehendes Ein- oder Mehrfamilienhaus, um eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus? Wann wurde es gebaut? Vermieter müssen auch Angaben zur Miethöhe machen. Man erhoffe sich dadurch Erkenntnisse über die Verteilung der Miethöhen im Land, sagte eine Sprecherin.

Keine Fragen nach der Kontonummer

Neu ist, dass auch nach dem Grund für einen etwaigen Leerstand gefragt wird. Auch wird erstmals nicht nur die Heizungsart, sondern auch die Art des Brennstoffs erfasst: Öl, Gas, Pellets oder Wärmepumpe. Dies sei wichtig für die Energiewende. Fragen nach der Einkommenshöhe, nach anderen Besitztümern oder nach der Kontoverbindung seien allerdings tabu. In solchen Fällen handele es sich wohl eher um Betrüger, warnt die Polizei.