Die Zahl der Abgeordneten in Stuttgart könnte sich nahezu verdoppeln. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Mit einem neuen Wahlrecht könnte sich die Zahl der Landtagsabgeordneten 2026 nahezu verdoppeln. Ein Volksbegehren soll nun den XXL-Landtag verhindern.

Von diesem Montag an dürfen die Menschen in Baden-Württemberg aktiv daran teilhaben, den Landtag klein zu halten, vergleichsweise zumindest. Mitte Juni hatte das Innenministerium das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen. Nun beginnt die so genannte freie Sammlung an Unterschriften. Zehn Prozent der Wahlberechtigten, das sind rund 770 000 Menschen, müssen das Begehren bis zum 11. Februar unterstützen, wenn es Erfolg haben soll. In diesem Fall müsste die Regierung das vorliegende Gesetz dem Landtag unterbreiten. Der kann es unverändert annehmen – oder es käme zu einer Volksabstimmung.

 

XXL-Landtag würde 150 Millionen Euro mehr kosten

Mit dem Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, soll die Anzahl der Landtagswahlkreise – und damit der zu verteilenden Direktmandate – von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise wird auf die bei den Bundestagswahlen geltenden Wahlkreise zurückgegriffen. Anlass für die Initiative ist das im Frühjahr 2022 eingeführte Zweistimmenwahlrecht bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Wahlkreise. Es soll erstmals bei der Landtagswahl 2026 zum Einsatz kommen. Danach, so die Berechnungen, drohe im Südwesten ein XXL-Landtag. Anstatt der bisher 120 Abgeordneten könnten 160 in den Sitzungssaal drängen, andere Mathematiker halten eine Größe von bis zu 216 Parlamentarier für möglich. Der Bund der Steuerzahler warnt vor erheblichen Mehrkosten. Bis zu 64 Millionen Euro in dem einen, gar 150 Millionen Euro zusätzlich in dem extremen Fall seien pro Legislaturperiode zu veranschlagen. Kosten für mehr Räume seien da noch nicht mit dabei.

Die FDP hadert mit dem Innenminister

Der Steuerzahlerbund unterstützt das Begehren ebenso wie die FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag. Deren Vorsitzender Hans-Ulrich Rülke ist allerdings nicht gerade optimistisch, dass eine entsprechende Regelung noch rechtzeitig vor den nächsten Wahlen erreicht werden kann. „Innenminister Thomas Strobel wird schon einen Weg finden, damit das Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft tritt“, sagt der FDP-Chef. Hintergrund für den Groll: Das CDU-geführte Innenministerium hatte eine vergleichbare Initiative der FDP wegen „verfassungsrechtlicher Bedenken“ gestoppt. Die Liberalen haben dagegen inzwischen Klage erhoben.

Das nun in Gang gesetzte Volksbegehren ist von Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen ins Leben gerufen worden. Der 81-Jährige baut dabei laut eigener Aussage auf eine breite Unterstützung der Menschen im Land.