Das Landratsamt Ortenaukreis beendet die Aufstallungspflicht für Geflügel in besonders gefährdeten Regionen. Sie gilt ab Freitag, 13. Februar, nicht mehr.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hebt das Landratsamt Ortenaukreis die Pflicht auf, Geflügel in besonders gefährdeten Regionen im Stall oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.
Damit gilt laut Mitteilung der Behörde entlang des Rheins im Ortenaukreis ab Freitag, 13. Februar, keine sogenannte Aufstallungspflicht mehr – landesweit läuft diese für betroffene Gebiete bis zum 12. Februar verlängerte Regelung aus.
Das Landratsamt weist gleichzeitig darauf hin: Auch ohne Stallpflicht bleibt die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen entscheidend, um eine Einschleppung des Vogelgrippevirus zu vermeiden. Die Vogelgrippe-Saison ist nach Einschätzung der Fachbehörden noch nicht überstanden – Vorsicht bleibt geboten.