Mit dem gemütlichen Picken im Rasen ist es für die Hühner in der Region erstmal vorbei – wegen der Geflügelpest gilt jetzt wieder Stallpflicht. Foto: Karmann

Für viele Geflügelhalter in der Region gibt es jetzt wieder harte Einschnitte.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Nachdem die Geflügelpest bei vier toten Schwänen nachgewiesen wurde, die aus einem Gewässer in der Nähe von Donaueschingen geborgen worden sind, und das Ergebnis wurde vom nationalen Referenzlabor bestätigt worden ist, veranlasst das Landratsamt weitere Schritte.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche und bedroht auch die Hausgeflügelbestände. Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Risiko der Einschleppung von Wildvögeln auf Hausgeflügel derzeit als hoch ein. Zum Schutz vor Einschleppung muss das Geflügel daher in den Gemeinden Bad Dürrheim, Blumberg, Bräunlingen, Brigachtal, Donaueschingen, Hüfingen, Tuningen und Villingen-Schwenningen (Gemarkungen Schwenningen, Mühlhausen, Weigheim und Marbach) aufgestallt werden. Zusätzlich sind in allen Geflügelhaltungen die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten.

Nicht anfassen!

Wer seine Geflügelhaltung noch nicht beim Veterinäramt registriert hat, soll dies unverzüglich nachholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten abgemeldet werden. Aufgefundene Vögel sollten von den Bürgern nicht angefasst werden, im Falle von toten Vögeln, insbesondere Wasservögeln (zum Beispiel Enten, Gänse oder Schwäne), Rabenkrähen und Greifvögeln ist das Veterinäramt unter Telefon: 07721/913-5071 zu informieren. Die Jäger im Landkreis werden gebeten, vermehrt auf verendete Wasservögel im Revier zu achten und diese zu melden.