Im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet besteht keine Stallpflicht und die Hühner dürfen frei herumlaufen und zufrieden gackern und gurren, so wie hier im Freigelände vor dem Hühnerstall von Andreas Sauter aus Riedöschingen. Foto: Hahn

Blumberg und seinen Ortsteilen gibt es sie noch: glücklich gackernde Hühner mit viel Platz und Auslauf. Allerdings bestehen derzeit auch Einschränkungen, da Blumberg zum Beobachtungsgebiet und Fützen zum Sperrbezirk der ausgebrochenen Geflügelpest erklärt wurde.

Blumberg - "Am 24. März wurde im Schwarzwald-Baar-Kreis in fünf Geflügelbeständen in den Ortsgemeinden Furtwangen, Schönwald und Schonach der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Zudem wurde in einem Geflügelbestand im Landkreis Waldshut in der Gemeinde Stühlingen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt", wie es in der Begründung der vom Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises veröffentlichten Allgemeinverfügung mit tierseuchenrechtlicher Anordnung heißt.