Graureiher gibt es in der Region viele. Ein tot aufgefundenes Tier im Schwarzwald-Baar-Kreis weckt nun allerdings große Sorgen. Foto: © Pixabay_Couleur

Das Vogelgrippe-Virus nagt an der Kreisgrenze – nun gibt es erste Verdachtsfälle auch im Schwarzwald-Baar-Kreis.

In großen Teilen des Landkreises Tuttlingen müssen Hühner, Tauben und Co. schon drinnen bleiben. Bei zwei tot gefundenen Stockenten war die Seuche diagnostiziert worden.

 

Seither sind viele Geflügelhalter im Schwarzwald-Baar-Kreis in Sorge, dass die Geflügelpest in ihre Region schwappen könnte. Und in der Tat gibt es mittlerweile erste Verdachtsfälle.

Erste Anzeichen

„Im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden in den letzten Wochen drei verendete Vögel gemeldet“, bestätigt die Pressesprecherin des Landratsamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis, Heike Frank, auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Bei zwei Schwänen konnte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) glücklicherweise bereits Entwarnung geben: „In den Proben wurde kein Geflügelpestvirus nachgewiesen.“ Anders sieht es bezüglich eines ebenfalls tot aufgefundenen Graureihers aus, der aus Triberg gebracht worden ist – hier stand das endgültige Ergebnis zunächst noch aus. Erst am späten Donnerstagabend flattert die erlösende Nachricht ins Landratsamt: „Gerade eben kam der endgültige Befund und bei dem Reiher wurde keine Geflügelpest bestätigt.“ Man darf also wieder aufatmen – bis zum nächsten Verdachtsfall.

In Zeiten wie diese ist man im Landratsamt in Habachtstellung. In den Jahren 2021 und 2022 strapazierte die Seuche die Region besonders stark.

Immer auf dem Laufenden

Über das elektronische Tierseuchennachrichtensystem sowie die Lageberichte der Länder ist das Veterinäramt immer über den aktuellen Stand des Seuchengeschehens informiert, erklärt Heike Frank. Zusätzlich sei das Veterinäramt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis „bilateral mit den Nachbarkreisen in engem Austausch, insbesondere mit Tuttlingen, da die dortige Aufstallungsgebotszone bis an die Landkreisgrenze heranreicht“.

Hühnerhaltern wird schon jetzt geraten, die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten, um eine Eintragung des Virus in den eigenen Bestand zu verhindern. Die Biosicherheitsmaßnahmen gelten grundsätzlich für alle Betriebe mit über tausend Tieren. Mit Allgemeinverfügung vom 21. Januar 2023 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg diese auch für kleinere Geflügelhaltungen angeordnet. „Besondere Vorsicht ist geboten, wo viele Tiere zusammenkommen, zum Beispiel auf Ausstellungen und Märkten“, erläutert Heike Frank.

Was die Bürger jetzt tun sollen

Und wie sollen die Bürger mit der Situation umgehen – und was tun, wenn sie einen toten Vogel sehen? Zwar sei bei dem aktuell vorhandenen Geflügelpestvirus keine Übertragung auf den Menschen bekannt, „trotzdem sollten Bürger verendete Vögel vorsichtshalber nicht anfassen, sondern das Veterinäramt informieren“, gibt sie zu bedenken. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes können die Tierkörper dann bergen. Betroffen sind insbesondere Wasservögel, Rabenvögel und Greifvögel. Die hier heimischen Singvögel und Tauben seien hingegen weniger gefährdet.