Nach dem zweiten Vogelgrippefall gilt in Teilen der Ortenau Stallpflicht – unter anderem in Neuried. Weiter entfernte Betriebe haben derweil noch ein anderes Problem.
Martin Zapf, Geschäftsführer des gleichnamigen Geflügelhofs in Gengenbach, redet nicht lange um den heißen Brei herum: „Für uns bedeutet es ein enormes Risiko“, sagt er zur Vogelgrippe, die mittlerweile auch in der Region nachgewiesen wurde (siehe Info).
Bei einem toten Schwan am Rhein bei Neuried wurde in der vergangenen Woche das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 entdeckt, ebenso in einem Geflügelbetrieb im Elsass nahe der deutsch-französischen Grenze. Die nächste schlechte Nachricht kam dann am Donnerstagvormittag aus dem Landratsamt: Ein weiterer toter Schwan an einem Neurieder Baggersee wurde positiv auf Vogelgrippe getestet.
Das hat Konsequenzen für weitere Geflügelhalter. In den „entlang des Rheins gelegenen Gemarkungen des Ortenaukreises“ wurde vom Kreis ein Aufstallungsgebot angeordnet. Von Freitag an bis vorläufig 15. Januar 2026 ist Geflügel „in geschlossenen Ställen zu halten“.
Die Gefahr geht vor allem von Wildvögeln aus
Davon geografisch direkt betroffen: Der Geflügelhof Adam im Neurieder Ortsteil Altenheim, der bereits seit dem Fund im Elsass von einer Allgemeinverfügung des Ortenaukreises erfasst war. Er ist seitdem – und mutmaßlich bis ins neue Jahr hinein – verpflichtet, „alle Tiere vor Wildvögeln geschützt zu halten“, erklärt der Geschäftsführer Jochen Adam. In den modernen Ställen sei das kein Problem, in einer Art „Wintergarten“ haben seine Hühner „trotzdem Außenklima“, so der Chef des Geflügelhofs mit mehreren Tausend Legehennen.
Mit den behördlich aufgestellten Regeln kommen er und seine Mitarbeiter gut klar, in den Ställen ging die Umstellung auf die neuen Regeln schnell. „Es wäre viel schlimmer, wenn wir einen Fall hätten“, weiß Adam um die Gefahr. Daher versuche man, die eigenen Tiere ein „bisschen abzuschotten“.
Es dürfen keine Tiere zugekauft werden
Maßnahmen wie Schuhwechsel beim Gang in den Stall und Desinfektion seien ohnehin Standard, sagt er. Und dennoch: Ein wenig Nervosität herrscht auch auf dem Adam-Hof. Denn ein Vogelgrippe-Fall im Stall hätte große Konsequenzen, zudem dürfen während der Gültigkeit der Allgemeinverfügung keine Tiere zugekauft werden.
Auch in Gengenbach, auf dem Zapf-Hof, verfolgt man die Entwicklungen genau – obschon man dort noch nicht von der Allgemeinverfügung des Ortenaukreises betroffen ist. Doch natürlich ist man besorgt um die Gesundheit der eigenen Tiere. „Die große Gefahr kommt aus dem Wildtierbestand“, erklärt Zapf. Sicherheit vor dem Einschleppen der Seuche durch Wildtiere – besonders Kraniche und Schwäne – in den Geflügelhof gebe es nur im Stall.
Hoffnung auf pragmatische Lösungen aus der Politik
Allerdings: Um die Eier weiterhin als „Bio“ oder „Freiland“ vermarkten und bezeichnen zu können, müssen die Hühner raus aus der Sicherheit des Stalls, erklärt der Geschäftsführer. Zumindest solange die Stallpflicht nicht behördlich angeordnet ist. Denn: Adam, dessen Hof vom Aufstallungsgebot betroffen ist und der überwiegend Bio- und Freilandeier produziert, darf diese Bezeichnungen für die Eier insgesamt acht Wochen lang in der Vermarktung weiter nutzen, erklärt er. Zapf erhofft sich daher von der Politik „pragmatische Lösungen für lebensmittelproduzierende Betriebe“, um dieses Problem in der Vermarktung zu lösen. Denn derzeit stehe der Tierschutz, also der Schutz vor dem Einschleppen des Krankheitserregers in den Geflügelhof, der Wirtschaftlichkeit des Betriebs gegenüber.
Der Fund am Donnerstag
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei einem weiteren Wildvogel in der Ortenau das hochpathogene Aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 bestätigt – der Kreis reagiert. Der Schwan, der an einem Neurieder Baggersee gefunden wurde, ist der zweite bestätigte Fall bei Wildvögeln im Kreis in dieser Vogelgrippe-Saison. Das Landratsamt hat die Lage in Abstimmung mit dem Land bewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass das Infektionsrisiko durch die beiden positiven Wildvogelfunde vor Ort deutlich erhöht ist. Daher wird für die entlang des Rheins gelegenen Gemarkungen des Ortenaukreises ein Aufstallungsgebot angeordnet, so das Landratsamt. Geflügel ist damit im Zeitraum von Freitag, 14. November, bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, in geschlossenen Ställen zu halten. Die risikoorientierte Anordnung berücksichtigt insbesondere größere Gewässer, darunter den Rhein sowie weitere größere Seen, heißt es vom Kreis.