Die Vogelgrippe breitet sich rasant in Deutschland aus. Hunderttausende von Tieren mussten bereits getötet werden. (Symbolfoto) Foto: Imago/Newscom/GDA

Die Vogelgrippe bereitet nicht nur Geflügelhaltern Sorgen. Virologen warnen vor einer möglichen Pandemie. Auch der Kreis Rottweil bereitet sich jetzt auf den Ernstfall vor.

Die Vogelgrippe breitet sich rasant in Deutschland aus. Einige Bundesländer haben nun schon eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Wir wollen vom Rottweiler Landratsamt wissen, ob es hier Verdachtsfälle gibt, wie hoch das Risiko einer Ausbreitung aktuell ist, und welche Schutzmaßnahmen eine solche verhindern sollen.

 

Bekannte Vogelgrippe-Fälle gibt es bislang keine im Landkreis Rottweil. „Wir beobachten die Situation aber sehr genau, denn das Risiko einer Ansteckung ist hoch“, sagt Andrea Schmider, Pressesprecherin des Landratsamtes.

Verendete Wildvögel melden

Die Vogelgrippe breite sich momentan hauptsächlich über den Zug der Kraniche aus – sie seien gegenwärtig vor allem über den Norden und Osten von Deutschland unterwegs. Erschreckend dabei: „Bereits jetzt sind Kraniche in einem Ausmaß verendet, wie es in Deutschland nie zuvor festgestellt wurde.“

Und: „Die Gefahr für unseren Landkreis droht durch die Flugroute einzelner Kraniche entlang unserer Gewässer, etwa dem Neckar. Andere Wildvögel wie Wildgänse oder Wildenten könnten sich infizieren, über diesen Weg kann die Vogelgrippe dann in Hausgeflügelbestände eingetragen werden“, erklärt Schmider.

Um die aktuelle Lage einschätzen zu können, bitte das Veterinäramt, verendete Wildvögel unbedingt zu melden, entweder per Telefon beim Veterinäramt unter 0741/24 43 83 oder per E-Mail an veta@lrarw.de. Die Funde könnten bei Verdacht untersucht werden.

Zwei Geflügelpest-Fälle in den vergangenen Jahren

In den vergangenen zehn Jahren habe es im Kreis Rottweil zwei Fälle von hochpathogener Geflügelpest gegeben, erfahren wir auf Nachfrage. Im Dezember 2023 sei Aviäre Influenza (Vogelgrippe) bei einem Kranich festgestellt und im März 2021 durch Zukauf in einer Hobbyhaltung nachgewiesen worden. „Während es sich 2021 noch um den Typ H5N8 handelte, wurde bei dem Kranich bereits der aktuelle Typ H5N1 festgestellt“, so Schmider.

Und welche Vorsichtsmaßnahmen will das Landratsamt angesichts der nun drohenden Gefahr ergreifen? „Geflügelhalter sollten schon jetzt Vorbereitungen für eine mögliche Aufstallungspflicht treffen. Aufstallung bedeutet, dass die Tiere nicht mehr in offene Flächen nach draußen dürfen, sondern im Stall gehalten werden müssen. Dazu muss beispielsweise sichergestellt werden, dass die Vögel für diesen Fall ausreichend Platz in den Ställen haben. Mit Netzabdeckungen können zusätzliche Räume geschaffen werden, die ebenfalls die Anforderungen an eine Aufstallung erfüllen – hier beraten wir die Geflügelzüchter gerne“, erfahren wir vom Landratsamt.

Viruseintrag verhindern

Die Geflügelhalter würden die Gefahr aus vorhergehenden Jahren kennen und sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen durchführen. Das Ziel sei, unbedingt einen Viruseintrag in die eigene Haltung zu verhindern.

Wichtige Punkte dabei seien, keine Wildvögel anzulocken, beim Betreten der Haltung Schuhe und Kleidung zu wechseln sowie Gerätschaften regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Auch der Eintrag des Virus über Futtermittel und Einstreu müsse verhindert werden. Wer Tiere für seinen Bestand zukaufe, müsse nachweisen, dass sie aus sicherer Herkunft kommen, erklärt uns Andrea Schmider.

Und: Für alle Geflügelhaltungen – auch die privaten – bestehe eine Registrierungspflicht beim Veterinäramt.

Was passiert bei einem Verdachtsfall?

Sollte es doch zu einem Verdachtsfall kommen, würde eine landesweite Abstimmung unter Beachtung der aktuellen Lage erfolgen. „Dies kann beispielsweise die Aufstallungspflicht bedeuten. Darüber hinaus können Restriktionszonen gebildet werden, in denen unter anderem auch eine Vermarktung von Eiern und anderen Geflügelprodukten untersagt würde“, erfahren wir.

Sollte der aktuelle hochvirulente Typ H5N1 in einem Bestand auftreten, würden alle Tiere getötet. „Die Sterberate bei Geflügel beträgt annähernd 100 Prozent, und eine tierschutzgerechte Tötung kann verhindern, dass die Tiere elendig verenden. Außerdem wird dadurch die Vermehrung des Virus gestoppt, eine weitere Verschleppung der Seuche kann dann verhindert werden“, erklärt Schmider weiter.

Die Vogelgrippe

Vogelgrippe
(aviäre Influenza) bezeichnet in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza-A-Viren bei Vögeln. Hochpathogene aviäre Influenza-A-Viren der Subtypen H5 und H7 können laut Robert-Koch-Institut bei Nutzgeflügel, insbesondere bei Hühnern und Puten (Hühnerartige), zu schweren Schäden in den Tierbeständen führen, weil ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit stirbt. Bei Vögeln vorkommende Influenza-A-Viren können auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen und werden dann auch als Vogelgrippe bezeichnet. Die Übertragung von Vogelinfluenzaviren vom Tier auf den Menschen ist laut RKI nicht sehr effektiv, das heißt, sie sind für den Menschen nicht sehr infektiös. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann es auch zu schweren Erkrankungen führen.