Kommunales: Kompromiss bei den Bauplatzvergaberichtlinien wird am Montag beschlossen

Vöhringen-Wittershausen. Die Neugestaltung der Bauplatzvergaberichtlinien stand im Mittelpunkt bei der Wittershauser Ortschaftsratssitzung am Donnerstag in der Turn- und Festhalle. Das von ihm vorgestellte Punktesystem hätte bei dieser Abstimmung keine mehrheitliche Zustimmung erzielt, erklärte Bürgermeister Stefan Hammer. Das hatte die Vorberatung in beiden Gremien vor vier Wochen ergeben (wir berichteten). Deshalb forderte Hammer die Fraktionen auf, ihre Vorschläge einzubringen.

Während bislang das Recht des Schnelleren galt, soll nun Einheimischen und Auswärtigen eine reelle Chance auf einen Bauplatz eingeräumt und der Wegzug insbesondere junger Familien vermieden werden.

Ortsvorsteherin Kerstin Jauch erläuterte die neue Verwaltungsvorlage, die bei einem Gespräch zwischen Verwaltung, Vertretern der Gemeinderatsfraktionen und ihr selbst als Vertreterin des Ortschaftsrats erzielt wurde.

Bei künftigen Vergaben wird demnach das bisherige Windhundprinzip mit einem Bewerbungsverfahren in zwei Phasen verknüpft. Bei zeitgleicher Abgabe von Bauplatzbewerbungen entscheidet das Los über die Reihenfolge. Soziale Gesichtspunkte oder ehrenamtliches Engagement spielten keine Rolle. Kinderrabatt und Bauverpflichtung blieben bestehen.

In der ersten Phase sollen 60 Prozent der zur Verfügung stehenden Wohnbauplätze eines Neubaugebiets mit mindestens einer Woche Vorlauf ausgeschrieben werden.

In dieser Phase seien nur einheimische Bewerber zugelassen, die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz an einem der beiden Ortsteile und somit einen besonderen Bezug zur Gemeinde nachweisen könnten.

Ab einem bestimmten Zeitpunkt können Bewerber ihre Unterlagen zwei Wochen lang gegen Stempel und Unterschrift persönlich im Rathaus einreichen. Es muss eine Bearbeitungsgebühr von 1000 Euro entrichtet werden, die beim Bauplatzkauf angerechnet wird.

Erhält der Bewerber den Zuschlag für ein Grundstück, hat er zwei Wochen Zeit für die Kaufentscheidung. Tritt er auf eigenen Wunsch zurück, wird die Summe als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Dadurch sollen die Ernsthaftigkeit der Bewerber sichergestellt und verhindert werden, dass durch mehr oder weniger verbindliche Interessenbekundungen Plätze reserviert und letztlich doch nicht erworben werden, was sich negativ auf die Interessen anderer Bewerber und die Bearbeitungsdauer auswirken könnte. Wer nicht zum Zuge kommt, weil es mehr Bewerber als Plätze gibt, erhält die Gebühr zurück.

In der zweiten Phase für die restlichen 40 Prozent der Plätze, die so lange dauert, wie Bauplätze verfügbar sind, dürfen sich auch Auswärtige zu den beschriebenen Bedingungen bewerben. Die endgültige Vergabeentscheidung liegt beim zuständigen Gremium. Das Antragsformular wird in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

Bei der Vermarktung von Bauplätzen für Mehrfamilienhäuser an Bauträger wird der Gemeinderat jeweils grundstücksspezifische Vermarktungsbeschlüsse fassen.

Für Ortschaftsrat Helmut Maier (FWV) ist die neue Richtlinie "überschaubar, einfach und nachvollziehbar". Die Gremiumsmitglieder sprachen sich gegen Vorteile durch eine Vereinszugehörigkeiten aus und erteilten einstimmig ihre Zustimmung.

Die neue Regelung soll mit dem Zeitpunkt des Gemeinderatsbeschlusses in Kraft treten. Davor eingegangene Bewerbungen werden noch nach den bisherigen Richtlinien abgearbeitet.