Verwaltung: Aufnahmebedingungen sind erweitert

Vöhringen (tz). Die Notbetreuung bei "schwerwiegenden Gründen" gibt es auch in den Ferien, teilt die Gemeindeverwaltung Vöhringen mit.

Mit der Änderung der Corona-Verordnung vom 28. März werde klargestellt, dass sich dieses Betreuungsangebot auch auf die Schulferien und Ferienzeiten von Kindertageseineinrichtungen erstrecke.

Zudem werde in der Verordnung ausgeführt, dass auch in einem Fall, wenn ein Alleinerziehender oder einer der beiden Elternteile nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, aus bestimmten Gründen eine Aufnahme von Kindern in die Notbetreuung gerechtfertigt sein kann. Beispiele dafür seien, wenn zu Hause ein Angehöriger mit der Pflegestufe 3, ein behindertes Kind oder ein behinderter Erwachsener betreut werden, sich der andere Partner in einer Klinik zur stationären Behandlung befindet oder zum Schutz der Bevölkerung im Einsatz ist. Darüber werde von der Gemeindeverwaltung im Einzelfall entschieden. Sie ist unter Telefon 07454/9 58 30 erreichbar.

Notfallbetreuungen werden in der Mühlbach-Kita und im evangelischen Kindergarten in der Gartenstraße angeboten. Momentan werden dort insgesamt sieben Kinder betreut.

Die Kindergärten in der Vöhringer Friedrichstraße und in Wittershausen sind geschlossen. In diese Einrichtungen könne schnell umgezogen werden, falls das wegen einer Ansteckung mit dem Coronavirus notwendig werde, teilt Bürgermeister Stefan Hammer mit.

Er selbst arbeitet derzeit im Homeoffice, ebenso wie ein Teil seiner Verwaltungsmitarbeiter. Hammer ist nun froh darüber, dass rechtzeitig Laptops und Standleitungen bestellt worden sind. So kann er problemlos auf seinen Rechner im Rathaus zugreifen. Zweimal täglich würden Videokonferenzen abgehalten: Hammer: "Das funktioniert ganz gut."