Von April bis Juni bleiben nicht betreute Kinder beitragsfrei. Foto: © bluedesign – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Erstattung: Kindergartengebühren werden teilweise erlassen / Rettungsschirm mildert finanzielle Corona-Folgen

Nur wer in der Corona-Zeit tatsächlich eine Kinderbetreuung in Anspruch genommen hat, muss Betreuungsgebühren bezahlen.

Vöhringen. Nicht betreute Kinder bleiben rückwirkend von April bis Juni beitragsfrei und erhalten einen Ausgleich für die zweite Märzhälfte. Das hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig entschieden.

In welcher Höhe der Gebührenverzicht die Einnahmen der Gemeinde schmälert, kann erst nach der Abrechnung beziffert werden.

Ein großes Kompliment sprach Bürgermeister Stefan Hammer allen Beteiligten von der Elternschaft über das Betreuungspersonal in den Einrichtungen bis zu den Rathausmitarbeiterinnen im Hauptamt aus. Sie hätten sich mit Disziplin, Kreativität, Geduld und Kompetenz für die Kinderbetreuung in dieser herausfordernden Zeit eingesetzt. Umso wichtiger sei es, den Eltern nun die geforderte Klarheit über die Kindergartengebühren zu verschaffen.

Bislang wurden für April, Mai und Juni keine Gebühren eingezogen. Eine "Abrechnung nach Stundenzettel" für den erbrachten Betreuungsumfang wird es laut Bürgermeister Stefan Hammer aber nicht geben, da der ohnehin beträchtliche Verwaltungsaufwand sonst unvertretbar hoch wäre.

50-Prozent-Grenze

Wer weniger als 50 Prozent der regulär gebuchten Betreuungszeit in Anspruch genommen hat, wird nur die Hälfte der üblichen Gebühren bezahlen müssen. Bei über 50-prozentiger Inanspruchnahme des gebuchten Betreuungsumfangs wird der volle Gebührensatz fällig.

Für 121 Kinder, die in der zweiten Märzhälfte nicht betreut wurden, gibt es anstatt einer 50-prozentigen Rückerstattung der vollständig eingezogenen März-Gebühren eine Reduzierung der Juli-Gebühren auf die Hälfte. Sollte sich die evangelische Kirchengemeinde dieser Entscheidung anschließen, wären weitere 50 Gebührenfälle über die Gemeinde Vöhringen zu bearbeiten.

Als Axel Plocher (FWV) nachhakte, ob während der Notbetreuung überhaupt eine qualifizierte Betreuung stattfinden konnte, ließen Hammer und Birgit Kiene keinen Zweifel an der Qualität der Betreuung aufkommen. Mit hohem Personalaufwand sei eine, im Vergleich zum Normalbetrieb, wesentlich reduzierte Zahl an Kindern betreut worden. Selbst mit dem notwendigen Verzicht auf die offenen Konzepte in der Mühlbachkita und in der Friedrichstraße sei man kreativ umgegangen.

Ausgleich für Juni unklar

Ohne Corona hätten die monatlichen Gebühreneinnahmen aus den voll besetzten gemeindeeigenen Kindergärten rund 12 500 Euro pro Monat betragen. Für die Monate April und Mai werden die Gebührenausfälle durch die Soforthilfen des Bundes kompensiert.

Für Juni wurden noch keine Ausgleichszahlungen in Aussicht gestellt.

Um die Ausgangsposition bei Verhandlungen über weitere Ausgleichszahlungen des Landes nicht zu schwächen, habe die Kommune nicht freiwillig auf Einnahmen für erbrachte Leistungen verzichten können, warb Hammer um Verständnis für die Notwendigkeit, die Notbetreuung den Eltern zu berechnen. Sollten landeseinheitliche Vorgaben folgen, werde man bei den Gebühren nachsteuern.