Satzung: Rat gewährt Steuernachlass

Vöhringen (sf). Laut einer vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossenen Erweiterung der Hundesteuersatzung gewährt die Gemeinde ab 2021 auf Antrag eine Steuerbefreiung für geeignete Jagdhunde. Sie honoriert damit den Beitrag von Hunden und Haltern zum Wohle der Allgemeinheit, für Umwelt und Tierschutz.

Die Steuerbefreiung ist auf einen Hund pro Haushalt begrenzt und gilt nur für geprüfte und beim Landesjagdverband registrierte Nachsuchehunde sowie nachweislich jagdlich brauchbare Hunde, deren Halter im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind. Ob die Jagd innerhalb oder außerhalb der Vöhringer Gemarkung ausgeübt wird, spielt keine Rolle.

In seinem Antrag hatte Ludwig Schrägle, Hegeringleiter Sulz-Vöhringen, argumentiert, nur durch den Einsatz geeigneter Jagdhunde könne durch Verkehrsunfälle verletztes Wild rasch und zielgerichtet nachgesucht werden, um die gesetzlich geforderte Verkürzung der Leidenszeit zu realisieren. Sollte die afrikanische Schweinepest eingeschleppt werden, sei auch mit der Suche nach Wildschweinen zu rechnen.