Auf dem freien Grundstück im Hesseweg soll das Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten gebaut werden. Foto: Fahrland Foto: Schwarzwälder Bote

Projekt: Vöhringer Gemeinderat beschäftigt sich mit nachgebesserter Planung

Vöhringen. Ein geplantes Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und Carports im Hesseweg wurde wegen Klärungsbedarfs vor einiger Zeit kurzfristig von der öffentlichen Tagesordnung des Gemeinderats gestrichen. Nun lag das geänderte Baugesuch auf dem Tisch. Nach intensiven Gesprächen zwischen der Gemeinde, der Bauherrin und der zuständigen Planerin sowie den Anwohnern, wie es hieß.

Die Planung wurde nachgebessert und kommt mit weniger Befreiungen aus. Ob die Einwände von Anwohnern damit beigelegt sind, wird die änderungsbedingte, zweite Frist zur Angrenzerbenachrichtigung und Anhörung zeigen. Bürgermeister Stefan Hammer sprach aus Sicht der Verwaltung vor mehreren Zuhörern auf den Besucherstühlen (darunter auch einige neugewählte angehende Gemeinderäte) von einem "guten Kompromiss" und dem "dankbaren Entgegenkommen" der Firma Hauser Massivbau, bei der es sich um die Bauherrin handelt. Baurechtlich gesehen hatte der Gemeinderat wenig Handhabe und stimmte dem Bau mit den verbliebenen Befreiungen einstimmig zu. Sie bezogen sich auf Dachform und Dachneigung sowie die Befreiung der Baugrenze für eine Terrasse.

Als positiv empfunden wurde die Erhöhung der Stellplätze auf dem Grundstück über das im Bebauungsplan "Vöhringen West" geforderte Maß hinaus, das allerdings auch nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht und einen Stellplatz pro Wohneinheit vorschreibt. Durch planerische Kniffe können inzwischen ohne die kritische Befreiung der Grundflächenzahl sieben Stellplätze auf dem Grundstück selbst nachgewiesen werden. Zusätzlich werden zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück gegenüber geschaffen und dem Bauvorhaben über eine Baulast zugeordnet, da es dem gleichen Eigentümer gehört.

Widerstand der Bevölkerung schien neben der befürchteten Parksituation hauptsächlich die Gebäudegröße und Höhe hervorzurufen. Anwohner beriefen sich auf eine frühere Aussage von Stefan Hammer, wonach es ausschließlich eine Bebauung mit Einfamilienhäusern geben sollte. Laut Bebauungsplan sind jedoch bis zu sechs Wohneinheiten zulässig. Dass er bei der Einweihung des Baugebietes vor einigen Jahren eventuell von Einfamilienhäusern ausgegangen sei, habe mit der Parzellierung, Größe und dem Zuschnitt der Grundstücke zu tun gehabt. Offene Baufenster über Grundstücksgrenzen hinweg hätten den Schluss zugelassen, dass nur an grundstücksübergreifende Mehrfamilienhäuser gedacht worden sei. Wenig Spielraum im Sinne der Anwohner hatte die Gemeinde bei der Erdgeschossfußbodenhöhe, die um lediglich 18 Zentimeter gesenkt wurde und auf der Eingangsseite 1,20 Meter über dem Niveau des östlichen Hessewegs liegt. Wäre die barrierefreie Untergeschosswohnung nicht mehr möglich gewesen, hätte der Bauherr zwei Wohnungen obendrauf setzen und die Trauf- und Firsthöhe ohne Befreiung sogar noch erhöhen können.

Aufgrund der Karenzzeit zwischen der erfolgten Kommunalwahl und der Einsetzung des neuen Gremiums dürften im bisherigen Gremium keine Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung mehr gefasst werden, erläuterte Hammer. Wichtig sei jedoch die Abarbeitung der Baugesuche, insbesondere in Sachen Mehrfamilienhaus, gewesen. Würden erneut Einwendungen eingehen, fungiere die Gemeinde allenfalls "als Briefträger". Es sei Aufgabe des Baurechtsamts, die Stellungnahmen des Gemeinderats und der Anwohner abzuwägen.

Im Vergleich dazu völlig unproblematisch ging das Einvernehmen des Gemeinderats mit zwei weiteren Bauvorhaben über die Bühne. Ein Wohnhaus mit Garage am Pfeilring in Wittershausen erhielt eine Befreiung für das Überschreiten der Baugrenze mit Dachvorsprüngen. Auch in Sachen Garagenpark auf der ehemaligen Mülldeponie im Gewerbegebiet Wörth schloss sich der Gemeinderat ohne Diskussion der Zustimmung des Ortschaftsrats an (wir berichteten).