Kommunales: Kaum Entlastung arbeitender Eltern in der Ferienzeit möglich

Vöhringen. Die Gemeinde erhöht die Gebühren für das kommende Kindergartenjahr mit Zustimmung des Gemeinderats um 1,9 Prozent und folgt damit den aktuellen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände. Erst vor einem Jahr waren die Elternbeiträge angepasst worden. Bürgermeister Stefan Hammer führte die erneute Erhöhung auf die gestiegenen Hygieneanforderungen durch die Corona-Pandemie sowie steigende Personal- und Sachkosten zurück. Dennoch enthalte der Verwaltungsvorschlag bereits einen Kompromiss, da die tatsächlichen Kostensteigerungen von über drei Prozent nicht in voller Höhe weitergegeben würden. Hinter den landesweiten Empfehlungen zu bleiben, wäre laut Hammer ein schlechtes Zeichen für künftige Verhandlungen des Städte- und Gemeindetages und könnte sich negativ auf Anträge aus dem Ausgleichsstock auswirken. Auch die Solidargemeinschaft der Kommunen sei gefragt, um einen ruinösen Wettbewerb in der Kinderbetreuung zu vermeiden, in der nach wie vor qualitativ gute Arbeit geleistet werde.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mit einer Enthaltung von Axel Plocher zu. Er ergriff Partei für die corona-gebeutelten Familien, in denen Elternteile ihre Mini-Jobs zur Kinderbetreuung hätten aufgeben müssen.

Kerstin Jauch (FWV) erkundigte sich nach den Möglichkeiten der Ferienbetreuung in anderen Kindergärten. Diese seien besonders für Alleinerziehende und Eltern notwendig, deren Zeitreserven für die Kinderbetreuung schon aufgebraucht seien. Härtefälle habe man durch versetzte Ferienschließungen der Kitas bisher auffangen können, so Hammer. In diesem Jahr werde dies erschwert, da eine Durchmischung der Gruppen verboten sei. Eine Ausweitung des Betreuungsangebots in den Ferien lehnte er mit Verweis auf die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten ab. Das Personal habe in der besonders stressigen Zeit der Pandemie vollständig zur Verfügung gestanden und unter hoher persönlicher Belastung klaglos zur Stange gehalten. Es habe stets flexibel reagiert und seine pädagogischen Konzepte, teilweise gegen die innere Überzeugung der Beschäftigten, dem Infektionsschutz unterordnen müssen. Der verdiente Urlaub müsse deshalb trotz der schwierigen Situation, die keine der Beteiligten zu verschulden habe, gewährt werden.