Gemeinderat: "Ortskern III" beschlossen

Der Gemeinderat fasste am Montag den Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet "Ortskern III". Das Gebiet umfasst etwa sieben Hektar Fläche und weist das Hofäcker-Areal als Entwicklungsschwerpunkt aus.

Vöhringen. Die Laufzeit des Programms beträgt knapp zehn Jahre bis Ende April 2030. Auch private Erneuerungsmaßnahmen können mit 25 Prozent und Abbrüche bis maximal 50 Prozent bezuschusst werden. Voraussetzungen sind Eigeninvestitionen sowie energetische und städtebauliche Ausbaustandards, eine mit dem Abbruch verbundene umfangreiche Neuordnung oder Neubebauung. Der Zuschuss beträgt maximal 40 000 Euro. Bauherren müssen vor der Umsetzung eine Vereinbarung mit der Gemeindeverwaltung abschließen. Das Regierungspräsidium Freiburg bewilligte einen Förderrahmen von 1,2 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm.

Über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und das weitere Vorgehen hatte die STEG Stadtentwicklung GmbH ausführlich berichtet. Sie wird für die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im "Ortskern III" einen weiteren Dienstleistungsauftrag erhalten. Das hat der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme beschlossen.

Zuvor hatte Andrea Kopp (CDU) eine Diskussion entfacht. Sie befürchtet einen Interessenskonflikt bei der STEG, sofern nicht vertraglich ausgeschlossen werde, dass diese zusätzlich zur Kommune Investoren berät und sich für solche Beratungsleistungen bezahlen lässt. Bürgermeister Stefan Hammer teilte diese Auffassung nicht und hatte keine Einwände gegen die üblichen Vermittlungshonorare bei der Akquise. Die Branche sei überschaubar und das Vertrauen in die STEG durch eine Reihe gemeinsamer Projekte gerechtfertigt.

Da das Planungsbüro bereits mit den vorbereitenden Maßnahmen betraut gewesen sei, plädierte Norbert Burkhardt (CDU) für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit. Er betonte, kein Investor sei verpflichtet, sich von dieser Firma beraten zu lassen, jeder könne frei entscheiden. Angelika Stierle (FWV) sah, da die Gemeinde Herrin des Verfahrens sei, eher Vorteile in einer vermittelnden Rolle der STEG. Sie stellte die Frage nach etwaigen Mehrkosten für die Gemeinde im Falle einer Exklusivitätsklausel in den Raum.

Kopp sah dennoch die Gefahr, dass das Gebäude eines Investors für die STEG lukrativer sei als beispielsweise ein Backhäusle. "Wir wünschen uns doch für das Areal mehr Angebote für Senioren und Dinge, die zur Schaffung eines Treff- und Lebensmittelpunktes beitragen. So bekommen wir nie den Plan, den wir wollen." Kornelia Ullmann (FBV) argumentierte, "wir sind ein Stück weit auf die STEG angewiesen und müssen auf unseren wichtigsten Standpunkten beharren." Helmut Maier (FWV) und Thomas Schmidt (FBV) konterten, Wünsche seien das eine, doch müsse auch jemand gefunden werden, der bereit sei, deren Umsetzung zu finanzieren.

Kopps Antrag zur Vertagung, um sich bei anderen Kommunen zu erkundigen und eine Doppelbezahlung auszuschließen, scheiterte mit acht Gegenstimmen bei drei Ja-Stimmen und drei Enthaltungen. Über die weiteren sechs Beschlusspunkte zum Sanierungsgebiet herrschte Einigkeit im Gremium, wobei vier Gemeinderäte wegen Befangenheit nicht abstimmen durften.