Vor vier Jahren hat die Familie Haberer auf dem Mühlbachhof in Wittershausen eine Biogasanlage errichten lassen. Symbolbild. Foto: dpa

Rat macht Auflagen für Biogasanlage auf dem Mühlbachhof. Bebauungsplan aufgestellt.

Vöhringen - Vor vier Jahren hat die Familie Haberer auf dem Mühlbachhof in Wittershausen eine Biogasanlage errichten lassen. Sie verfügt über zwei Zündstrahlmotoren, die zusammen eine elektrische Leistung von 500 Kilowatt (kW) und eine Gesamtfeuerungsleistung von 1162 kW erbringen.

Für den Ausbau des vom Ortschaftsrat angestoßenen Nahwärmenetzes hat Landwirt Andreas Haberer auf der Hofstelle in der Vöhringer Straße nun ein Satelliten-Blockheizkraftwerk (BHKW) einbauen lassen. Währenddessen wurde eines der beiden BHKWs im Gewann Schränkentaler Weiher beim Mühlbachhof vorübergehend stillgelegt, weil die Menge der genehmigten Einsatzstoffe nicht ausreichte, um alle drei Anlagen parallel zu betreiben.

Um einen dauerhaften Betrieb aller drei Aggregate zu ermöglichen, soll der zeitweise stillgelegte BHKW-Motor wieder in Betrieb genommen werden. Die gesamte elektrische Leistung erhöht sich dadurch nicht, sondern liegt weiterhin bei 500 kW zuzüglich des Satelliten-BHKWs in der Wittershauser Ortsmitte.

Allerdings liegt die Gasmenge, die nach der Änderung der Biogasanlage produziert wird, bei rund 2,305 Millionen Normkubikmetern und damit minimal über der Mengenschwelle von 2,3 Millionen Normkubikmetern, ab der Biogasanlagen im Außenbereich nicht mehr als privilegiert gelten. Bauherr Andreas Haberer hatte dies in seinem Antrag bei der Gemeinde angegeben.

Der Vöhringer Gemeinderat musste in seiner Sitzung am Montag daher einen Bebauungsplan aufstellen, um in diesem Bereich beim Schränkentaler Weiher ein Sondergebiet auszuweisen, in dem die Vergrößerung genehmigt werden kann. Einstimmig votierte das Gremium dafür, für das betreffende Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen und für die bereits vorgenommene Änderung der Biogasanlage erst danach eine Genehmigung zu erteilen.

Bis der Bebauungsplan in Kraft tritt, muss die Motorleistung so weit gedrosselt werden, dass sie die Mengenschwelle von 2,3 Millionen Normkubikmetern nicht überschreitet.