Sanierungsgebiet: Interessenten stehen schon in den Startlöchern / Förderungen laufen 2030 aus / Aufstockungsantrag möglich

Vöhringen. Im neuen Sanierungsgebiet "Ortskern III" wird nicht nur die Gemeinde zum Beispiel bei den Abbrüchen in der Hofäckerstraße Vorteile ziehen. Auch von privater Seite hat bei einer schriftlichen Befragung bereits mehr als jeder dritte Eigentümer Interesse an bezuschussten Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen bekundet. Das geht aus den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen hervor, die die Steg Stadtentwicklung GmbH bei der Sondersitzung vorstellte.

Der Fragebogenaktion ging eine Beteiligtenversammlung im November 2019 voraus. Mit 50 Prozent Rücklaufquote wurde ein guter Wert erzielt. Wohneigentum wird überwiegend von den Eigentümern selbst genutzt.

37 Prozent der Rückmeldungen signalisierten Bereitschaft zu Umbau und Modernisierung, 27 Prozent sind noch unentschlossen. Abbrüche mit anschließendem Neubau spielen mit sieben Prozent eine untergeordnete Rolle. Nur drei Prozent ziehen einen Verkauf in Betracht. Beim Rest ist keine Veränderung erwünscht oder erforderlich.

Laut Bürgermeister Stefan Hammer stehen die ersten privaten Interessenten in den Startlöchern. Projektleiterin Heike Pletz (Steg) riet dazu, die vor der Modernisierung notwendige Vereinbarung zwischen Gemeinde und Eigentümern zeitnah abzuschließen.

Voraussetzungen sind unter anderem eine umfassende Sanierung und die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien. Angebote dürften schon vorher eingeholt werden. Baugesuche werden auf baurechtliche und sanierungsrechtliche Belange geprüft. Der Gemeinderat wird sich bei einer Ermächtigung an die Kommune nicht mit jedem Einzelfall befassen müssen, sondern regelmäßige Berichte erhalten.

Einerseits profitiert die Gemeinde unter anderem beim geplanten Kita-Neubau von den Landesfördermitteln, andererseits muss sie selbst Geld in die Hand nehmen. 40 Prozent der Zuschüsse gehen zu ihren Lasten, 60 Prozent trägt das Land.

Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse erarbeitete die Steg eine Kostenübersicht. Ein Großteil des auf 3,3 Millionen Euro bezifferten Finanzbedarfs über die gesamte Laufzeit basiert auf öffentlichen Erschließungen, der Entsiegelung des Hofäckerareals, dem Neubau des Kindergartens sowie weiterer kommunaler Projekte. Grundstückserwerb und die Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen kommen hinzu. Die Summe übersteigt den Gesamtförderrahmen von knapp 1,2 Millionen Euro deutlich. Daher ist für den Abschluss der Sanierungssatzung eine Eigenfinanzierungserklärung der Gemeinde für den Überschreitungsbetrag erforderlich. Die Durchführungsfrist läuft bis Ende April 2030. Ein späterer Aufstockungsantrag sei möglich.

Schnell sein könnte sich jedoch für die Eigentümer lohnen, denn Fördersätze können bei hoher Inanspruchnahme auch heruntergeschraubt werden.

Ansätze, die Grenzen des Sanierungsgebietes nochmals zu ändern, wurden von Stefan Hammer im Keim erstickt. Zwei Grundstücke hatte man mangels Interesse noch ausgeklammert.