Am Vöhrenbacher Ochsenberg wollen die Gemeinderäte einen Wildwuchs verhindern. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Bauherr hält sich nicht an Vorgaben für Bereich Ochsenberg

Abgelehnt wurde vom Vöhrenbacher Gemeinderat ein nachträglicher Bauantrag für verschiedene bereits durchgeführte Baumaßnahmen, vor allem der Bau eines Gartenhauses, in der Cornelius-Heine-Straße.

Vöhrenbach. Eine Zustimmung wäre ohnehin erst möglich gewesen, wenn der Bauherr die Pläne so verändert hätte, wie vom Landratsamt vorgegeben. Die Stadtverwaltung hatte in ihrem Beschlussvorschlag eine Zustimmung zum Bauantrag und zur Befreiung der Überschreitung des Baufensters empfohlen, sofern die von der Behörde geforderten Bedingungen durch weitere Änderungen eingehalten werden. Das Abstimmungsergebnis fiel knapp aus. Denn neben fünf Enthaltungen aus dem Gemeinderat gab es drei Ja- und drei Nein-Stimmen für den Beschlussvorschlag. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag allerdings abgelehnt.

Der Antragsteller hatte auf seinem Grundstück in den vergangenen zwei Jahren ein Gartenhaus mit Terrasse und einen überdachten Treppenabgang in den Garten gebaut. Daraufhin informierte ihn das Landratsamt darüber, dass das Gartenhaus eine Genehmigung benötigt hätte, die aber nicht vorlag. Eine Genehmigung sei nur möglich, wenn der Bebauungsplan für den Ochsenberg geändert würde. Darüber hinaus wurden im Rahmen dieser Untersuchungen auch weitere Baumaßnahmen festgestellt, die ohne Genehmigung ausgeführt wurden und ebenfalls nachträglich beantragt werden müssen. Es wurden Möglichkeiten vorgeschlagen, wie man dieses Gebäude noch nachträglich genehmigen könnte. Aber selbst diese Vorschläge lehnte der Bauherr zuerst ab und reichte einen Bauantrag ohne Veränderungen ein, der nicht genehmigungsfähig war. Daraufhin folgte ein erneuter Bauantrag. Hier wurden zumindest teilweise die Vorschläge des Landratsamtes berücksichtigt und das Gartenhaus versetzt, aber der geforderte Abstand von maximal einem Meter vom Wohnhaus nicht eingehalten. Vor allem sollte der Unterbau des angebauten Gartenhauses, das auf großen Stützen steht, nicht mehr verkleidet sein, um auch optisch die Größe des Bauwerks zu reduzieren, was ebenfalls bei den neuen Plänen nicht berücksichtigt wurde.

Wesentliches Problem ist dabei der Bebauungsplan Ochsenberg, der Nebengebäude wie ein Gartenhaus nur innerhalb des Baufensters zulässt, das in diesem Fall aber bereits weitgehend ausgeschöpft ist. Für das Gartenhaus und die damit verbundene Terrasse wäre daher eine Befreiung notwendig. Die Stadtverwaltung war nun der Meinung, dass man diese Befreiung erteilen könnte, wenn der Bauherr die weiteren Bedingungen erfüllt.

In der Diskussion wurde aber deutlich, dass mit dieser Befreiung ein Präzedenzfall geschaffen würde. Dann könnten auch andere Bewohner des Ochsenberges auf ihren ebenfalls dicht bebauten Grundstücken Nebengebäude beantragen. Hier sollten, so Susanne Dorer, alle Grundstückseigentümer gleich behandelt werden.

Rüdiger Hirt erinnerte daran, dass erst vor kurzem der Gemeinderat auch einen anderen Bauantrag für Garagen in einem anderen Gebiet wegen der Überschreitung der Grenzen abgelehnt habe. Seiner Meinung nach könne hier im Rahmen einer gerechten Behandlung aller Bürger keine Zustimmung erfolgen. Laurin Hauschel sah diese Problematik auch, plädierte aber trotzdem für eine Genehmigung des Bauantrags bei Einhaltung der Vorgaben.

Vor allem war man sich im Gemeinderat mit dem Bürgermeister einig, dass der Bauherr sich im Vorfeld entsprechend hätte informieren und die notwendigen Anträge einreichen sollen. Die Zukunft dieses Anbaus ist damit ungewiss. Aber auch die Verglasungen der Balkone überschreitet die Baugrenzen und müsste nachträglich genehmigt werden.

Dies ist nur möglich, wenn die Nachbarn eine entsprechende Baulast übernehmen, also zusichern, bei künftigen Baumaßnahmen zum Ausgleich des verkürzten Grenzabstandes selbst den Abstand zur Grundstücksgrenze vergrößern.