Fälle an Josef-Hebting-Schule in Vöhrenbach und Lucian-Reich-Schule in Hüfingen.

Vöhrenbach/Hüfingen - Zwei Schüler aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis sind laut Landratsamt mit dem Coronavirus infiziert. In beiden Fällen geht das Gesundheitsamt von einem Ansteckungsrisiko aus.

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Das Gesundheitsamt erhielt am Mittwoch, 23. September, die Meldung eines klinischen Verdachtsfalles auf Corona bei einem Schüler der Josef-Hebting-Schule in Vöhrenbach. Aufgrund zunächst fehlender Hinweise auf andere Erkrankungen und Ansteckungsquellen des Schülers und einer negativen Nachtestung wurde eine für Freitag geplante Umgebungsuntersuchung an der Schule abgesagt.

Gesundheitsamt geht von Ansteckungsrisiko aus

Am Freitagnachmittag erhielt das Gesundheitsamt die Meldung einer asymptomatischen Erkrankung bei einer Schülerin der Lucian-Reich-Schule in Hüfingen. Da beide Kinder am Samstag, 19. September, miteinander gespielt hatten, war das Kind in die Umgebungsuntersuchung aufgenommen worden. Aufgrund der Ergebnisse stellt das Gesundheitsamt fest, dass bei dem Kind aus Hüfingen ein labordiagnostisch bestätigter Fall einer Corona-Infektion vorliegt. Beim Kind aus Vöhrenbach liegt ein epidemiologisch und klinisch bestätigter Fall vor. In diesem Fall geht das Gesundheitsamt ebenfalls auch von einem Ansteckungsrisiko aus.

Weiterer Corona-Todesfall im Schwarzwald-Baar-Kreis

In beiden Fällen stehen daher Abstriche der Klassenstufen und der Lehrer an, gefolgt von einer 14-tägigen Quarantäne nach dem letzten Kontakt zu den Kindern. Die Maßnahmen erstrecken sich auf die Klasse beziehungsweise Klassenstufe und die unterrichteten Lehrer. Die Kontaktpersonen wurden dem Gesundheitsamt von Seiten beider Schulen gemeldet. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass nach den Richtlinien für schulische Umgebungsuntersuchungen nur dieser Personenkreis von den Maßnahmen betroffen sind.

In der Lucian-Reich-Schule in Hüfingen sind zirka 100 Abstriche veranlasst, an der Josep-Hepting-Schule zirka 40 Abstriche. Das Gesundheitsamt ordnet die Abstriche auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes an.

Weitere Maßnahmen werden erst durch Folgefälle impliziert.