Brand im Luisenhof im vergangenen Jahr: Zwei Patientinnen mit Persönlichkeitsströung verurteilt. Sachverständige bestätigen Schuldfähigkeit.
Vöhrenbach/Konstanz - Eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten verhängte das Landgericht Konstanz über eine 26-jährige ehemalige Bewohnerin des Luisenhofs.
Sie räumte ein, im Juni und Juli vorigen Jahres in der Einrichtung zwei Brände gelegt zu haben.
Eine 25-jährige Frau, die immer noch in dem Seniorenheim lebt, gab eine weitere Brandlegung zu und wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Insgesamt war damals Sachschaden in Höhe von rund 34.000 Euro entstanden. Mehrere Personen wurden wegen des Verdachts auf Rauchgasvergiftung in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Sie blieben jedoch unverletzt.
Die beiden Täterinnen stehen wegen einer Persönlichkeitsstörung vom Typ des Borderline-Syndroms unter Betreuung. Da sie ihren Alltag kaum alleine bewältigen können, sind sie in dem Seniorenheim untergebracht.
Die Ältere gab vor Gericht an, seit dem Tod ihrer Mutter vor vier Jahren schwer erkrankt zu sein. "Ich höre Stimmen und will nicht mehr leben", erklärte sie. Deshalb habe sie im Wohnbereich einen Sessel angezündet.
Einige Wochen später hielt sie ein Feuerzeug so lange an ihre Matratze, bis diese Feuer fing. Das habe sie gemacht, weil ein Mitbewohner sie sexuell belästigt habe: "Ich fühlte mich verfolgt".
Ihre Kollegin gab zu, knapp drei Wochen später die Matratze im Zimmer dieses Mitbewohners in Brand gesetzt zu haben. Sie habe dem Mann "eins auswischen" wollen, weil er auch sie sexuell bedrängt habe, behauptete sie.
Damit so etwas nicht noch einmal passiert, dürfe sie jetzt kein Feuerzeug mehr besitzen und müsse sich sofort beim Personal melden, wenn es ihr schlecht gehe, erklärte sie.
Die 26-jährige Angeklagte wurde bereits nach den Taten durch einen vorläufigen Unterbringungsbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen in die Psychiatrie verfrachtet. Dort setzte man als erstes die vielen starken Medikamente ab, unter denen die Frau stand.
Weil sie aber inzwischen in eine andere Abteilung des Zentrums für Psychiatrie Reichenau verlegt worden ist, erschien sie vor Gericht so stark sediert, dass Zweifel an ihrer Verhandlungsfähigkeit aufkamen. Letztendlich lösten sich diese jedoch auf.
Dass lediglich die Einnahme von Pillen und das "Parken" im Seniorenheim die Probleme der beiden Frauen nicht lösen würden, sah auch das Gericht. Als Bewährungsauflage verpflichtete man sie deshalb dazu, sich um eine stationäre psychotherapeutische Behandlung zu bemühen. Bewährungshelfer und Betreuer sollen sie dabei unterstützen.
Dass beide voll schuldfähig waren, stand für das Gericht fest. Zwei psychiatrische Sachverständige hatten bestätigt, dass es sich bei der Borderline-Störung zwar um eine schwere Erkrankung handle.
Die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit beider Frauen sei zur Tatzeit aber nicht so erheblich eingeschränkt gewesen, als dass man eine verminderte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit habe feststellen können.