Sitzung: Nachträgliche Genehmigung für Uracher Eigentümer abgelehnt / Rechtlich wohl keine Konsequenz

Vöhrenbach (sh). Mehrere Bauanträge standen in der Sitzung des Vöhrenbacher Gemeinderates auf der Tagesordnung. Bei einem Antrag drückte allerdings der Gemeinderat seine Verärgerung über nicht genehmigte Bauten darin aus, dass er die nachträgliche Genehmigung ablehnte, auch wenn dies möglicherweise rechtlich keine Konsequenzen hat.

In Urach bestehen bei einem Wohnhaus ein Carport mit drei bis vier Stellplätzen, eine Erweiterung der Wohnräume und der Anbau eines Geräteraumes und eines Holzlagers. Im Bauantrag hatte der Eigentümer darauf hingewiesen, dass die Anbauten bei ihrer Errichtung für einen Handwerksbetrieb notwendig waren. Nun möchte er die vorhandenen Bauten etwas zurückbauen, bestehen bleibt auf jeden Fall die Terrasse und der Raum darunter als Carport. Scheinbar im Vorfeld eines Verkaufs wollte er nun diese damals ungenehmigten Anbauten noch genehmigen lassen. Der Ortschaftsrat hatte dem Vorhaben bereits zugestimmt, wie Ortsvorsteher Martin Schneider berichtete. Die Verwaltung schlug allerdings nun vor, dass der Gemeinderat zu diesen "Schwarzbauten" die nachträgliche Genehmigung nicht erteilt, "um seine Missbilligung eines solchen Vorgehens" zum Ausdruck zu bringen. Dabei sei man sich bewusst, dass solche Bauten, wenn sie sich in die Umgebungsbebauung einfügen, auch nachträglich genehmigt werden. Die Baurechtsbehörde kann beziehungsweise muss dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, entgegen dem Votum des Gemeinderates die Genehmigung erteilen. Bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde dann, wie von der Verwaltung empfohlen, dieser nachträgliche Bauantrag abgelehnt.

Nicht genehmigt wurde auch eine Bauvoranfrage aus Urach für ein Wohnhaus auf einem Hofgrundstück. Das Grundstück liegt im Außenbereich und daher ist dort ein Bau von Wohnhäusern grundsätzlich nicht zulässig. Eine Privilegierung für einen landwirtschaftlichen Betrieb liege auch nicht vor. Schon mehrfach habe man in ähnlich gelagerten Fällen die Möglichkeit gehabt, beispielsweise durch eine Außenbereichssatzung, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Wie schon die Baurechtsbehörde bestätigt habe, gebe es in diesem Fall keinen Weg, das Gebäude zu genehmigen. Bürgermeister Strumberger bedauerte ausdrücklich, dass die Stadt hier keine andere Möglichkeit habe.

Wiederum in Urach gab es einen Bauantrag für Abbruch und Neuerrichtung einer Garage bei einem Hofgebäude. Der Ortschaftsrat hat dieses Vorhaben noch nicht beraten, doch Ortsvorsteher Martin Schneider signalisierte bereits Zustimmung. Die Garage ist vor allem notwendig für große Forst-Maschinen, die beispielsweise aktuell bei der Sturmholzaufarbeitung benötigt werden. Das Vorhaben liegt zwar im Außenbereich, dient aber einem landwirtschaftlichen Betrieb und ist daher privilegiert. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.

Bebauungsplan von 1969

Ein Kuriosum gab es bei einem Bauantrag am Mättenbühl in Vöhrenbach. Hier soll eine bestehende Garage durch einen Anbau vergrößert werden. Allerdings schreibt der Bebauungsplan Mättenbühl klar vor, dass Garagen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen im Bebauungsplan errichtet werden können. Der Bebauungsplan wurde allerdings 1969 genehmigt und sah bei diesem Wohnhaus keine Garagenfläche vor. Die bestehende Garage wurde jedoch schon vorher, 1962, errichtet. Christine Breithut von der Bauverwaltung meinte, aus irgendwelchen Gründen sei diese Fläche damals vergessen worden. Der Gemeinderat stimmte daher einstimmig diesem Bauvorhaben zu. Gleichzeitig wurde auch das Einvernehmen für eine gegebenenfalls erforderliche Befreiung erteilt, da keine städtebaulichen Gründe gegen die Erweiterung sprechen.