Neu geregelt sind wegen Corona-Vorgaben und Gebühren für die Nutzung der Vöhrenbacher Festhalle.Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Die Vorgaben für die Nutzung der Festhalle während der Pandemie lauten:

Die Vorgaben für die Nutzung der Festhalle während der Pandemie lauten: 1. Für die Proben der musikalischen Vereine wird keine Miete erhoben, die Betriebskosten werden je Abend mit 25 Euro in Rechnung gestellt.

2. Jahreshauptversammlungen können kostenfrei der Festhalle stattfinden, wenn hierfür keine geeignete Gaststätte zur Verfügung steht. Betriebskosten ebenfalls 25 Euro.

3. Das Foyer wird wegen der Nutzung für die Schule aus hygienischen Gründen nicht vermietet.

4. Für Veranstaltungen örtlicher Vereine entstehen Mietkosten von 150 Euro. Die in der Entgeltordnung aufgeführten sonstigen Kosten werden unverändert erhoben.

5. Die Miete der Festhalle für private einheimische Nutzer beträgt 300 Euro, für auswärtige Nutzer 450 Euro. Die sonstigen Kosten werden unverändert erhoben.

6. Die Stadt verzichtet auf den Anteil von zehn Prozent aus dem Verkauf von Eintrittskarten.

Vöhrenbach (sh). Geregelt wurden vom Gemeinderat nun die Konditionen für die Nutzung und Vermietung der Festhalle während der Corona-Pandemie.

Seit März waren die Einrichtungen der Stadt, auch die Festhalle, für mehrere Monate für die Öffentlichkeit geschlossen. In der Folge der Lockerungen häufen sich nun auch wieder die Anfragen von Sport-, Musik- und anderen Vereinen zur Nutzung der verschiedenen Räumlichkeiten. In Kooperation wurden auch schon verschiedene Hygienekonzepte erarbeitet. Nachdem für die Musikvereine wieder Proben möglich wurden, stellte sich heraus, dass deren bisherige Probelokale den Anforderungen an die erforderlichen Mindestabstände nicht entsprachen und auch die geforderte Raumhöhe von mindestens vier Meter nicht aufweisen.

Inzwischen nutzen bereits der Gesangverein, der Musikverein Urach und die Stadtkapelle die Festhalle für ihre Proben. Der Musikverein Hammereisenbach nutzt die dortige Gemeindehalle. Für die Proben in den Hallen werden seitens der Stadtverwaltung aktuell keine Kosten erhoben.

Ebenso gab es vermehrt Anfragen im Blick auf gewünschte oder bereits geplante Veranstaltungen in der Festhalle. Dabei ist zu beachten, dass aktuell maximal 80 Personen (normalerweise bis zu 400 Personen) die Festhalle nutzen dürfen. Für die Vereine selbst bietet die Bühne zumeist nicht genügend Platz. Vorgeschrieben sind bei den Bläsern mindestens zwei Meter, bei Sängern in Singrichtung bis zu sechs Meter, seitlich zwei Meter Abstand.

Ein Teil der Mitwirkenden müsste daher auch in die Halle ausweichen und würde damit die dortige Besucherzahl weiter reduzieren. Auch für weitere Veranstaltungen gibt es Anfragen wie beispielsweise Hauptversammlungen.

Größere Familienfeiern, Hochzeiten oder Partys, von der Verwaltung als "Kuschel-Events" charakterisiert, sind aktuell kaum und nur unter strengen Vorgaben möglich. Gleichzeitig steht aber das Foyer der Festhalle nicht zur Verfügung, da dieses während der Schulsanierung von der Schule als Mensa und für die Ganztagsbetreuung benötigt wird.

Ganz wesentlich ist auch ein regelmäßiges Lüften der genutzten Räume. Dem entgegen kommt die moderne und leistungsfähige Lüftungsanlage der Festhalle, die in kurzer Zeit einen kompletten Luftaustausch ermöglicht. Dies ist aber gerade auch in der kälteren Jahreszeit mit entsprechenden Heizkosten verbunden.

Der Gemeinderat folgte dabei weitgehend den Vorschlägen der Verwaltung. Bei den Betriebskosten wurde vorerst ein Festbetrag von 25 Euro je Proben-Termin und Versammlung festgelegt. Dies kann je nach Bedarf, unter anderem nach den Erhebungen der Kosten durch den Hausmeister, angepasst werden.