Zum Schutz vor Corona-Infektionen hat die Landesregierung Einschränkungen verordnet. Weil in

Zum Schutz vor Corona-Infektionen hat die Landesregierung Einschränkungen verordnet. Weil in Vöhrenbach dagegen immer wieder verstoßen wird, droht die Stadtverwaltung nun mit Konsequenzen.

Vöhrenbach (li). Zu den öffentlichen Einrichtungen, die nun bis auf weiteres nicht genutzt werden dürfen, zählen unter anderem auch Spiel- und Grillplätze sowie Sport- und Bolzplätze.

Die Vöhrenbacher Stadtverwaltung hat mitgeteilt, dass sie entsprechende Schilder aufgestellt und die Plätze abgesperrt hat. Die Stadt bittet die Bevölkerung, insbesondere die Familien mit Kindern, aber auch Jugendliche und junge Erwachsene, sich unbedingt an diese Anweisung zu halten.

Sie weist darauf hin, dass sie für die Durchsetzung der Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung beschrieben sind, als Ortspolizeibehörde zuständig ist.

Wörtlich heißt es im Schreiben der Stadt: "Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind Straftaten, die aufgrund § 75 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können, sollte einer vollziehbaren Anordnung zuwidergehandelt werden."