Besucher einer Beerdigung auf dem Villinger Friedhof erlebten einige Tage später eine böse Überraschung: Im Briefkasten lag der Bescheid über eine Geldstrafe. Denn beim Abstellen des Autos war man auf einen nahe gelegenen Parkplatz ausgewichen.
Wenn beim Villinger Friedhof größere Beerdigungen oder Trauerfeiern anstehen, dann kann es am dortigen Parkplatz schnell eng werden. Zudem kommt es im Nachgang oftmals zu längeren Wartezeiten, wenn wieder in den viel befahrenen Fürstenbergring eingefahren wird.
Nicht selten weichen Autofahrer deshalb auf den gegenüberliegenden Lidl-Parkplatz aus. So ging es auch Besuchern einer Trauerfeier Anfang Juni. Sie erlebten jedoch rund zwei Wochen später eine böse Überraschung: Es flatterte eine Geldstrafe über 35 Euro ins Haus, ausgestellt von einem Unternehmen für Parkraummanagement.
Der Grund: Die zulässige Höchstparkdauer von 90 Minuten wurde überschritten, damit war gegen die Parkraumnutzungsvertrag verstoßen worden. Valerie Heck, Pressesprecherin bei Lidl, erklärt auf Anfrage unserer Redaktion die Hintergründe: „Leider werden unsere Parkplätze immer wieder durch Fremdparker blockiert und sind dadurch nicht ausreichend für unsere Kunden verfügbar. Zu diesem Zweck halten wir entsprechend gekennzeichnete Parkplätze für eben diese frei.“
Kontrolle seit März 2024
Der Discounter arbeite deshalb an ausgewählten Standorten mit verschiedenen externen Dienstleistern zusammen, „um zu gewährleisten, dass unsere Parkplätze für unsere Kunden frei gehalten werden“. Aufgrund der Beliebtheit bei Fremdparkern gilt dies seit März 2024 auch beim Markt in der Altstadtstraße in Villingen.
Doch wie wird dieser Parkplatz überwacht? „Die Parkdauer wird mithilfe von Kameratechnik an den Zufahrten dokumentiert“, so Heck. Das kamerabasierte System erfasse die Kennzeichen der auf den Filialparkplatz einfahrenden Fahrzeugen und versehe diese mit einem Zeitstempel. Beim Verlassen des Parkplatzes würde das Kennzeichen erneut gescannt und die Uhrzeit dokumentiert. Aus der Differenz der beiden Zeiten ergibt sich anschließend die genaue Parkdauer. Und diese darf die anderthalb Stunden nicht überschreiten.
Dienstleister schickt Beweisbilder mit
Jenen Parkern, die den Parkplatz länger benutzen und deshalb eine Zahlungsaufforderung zugeschickt bekommen, erhalten mit diesem auch die Aufnahmen aus den Kameras als Beweis. Insassen sowie die Umgebung werden dabei unkenntlich gemacht, nur das Kennzeichen sticht klar heraus. Für den Parksünder gibt es deshalb kaum Chancen für Ausreden.
Höchstens, der Autofahrer war zum besagten Zeitraum tatsächlich Kunde. Darauf macht die Pressesprecherin aufmerksam: „Sollten unsere Kunden, die länger einkaufen, eine Vertragsstrafe erhalten, kann diese mit Vorlage des Lidl-Kassenzettels beim Parkraumbewirtschafter oder beim Lidl-Kundenservice überprüft werden.“ Wenn die Parkzeit aus diesem Grund überschritten wurde, könne die Vertragsstrafe storniert werden.
Ansonsten erfolge die gesamte Abwicklung im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld ausschließlich durch den Dienstleiter. Die Strafe, höchstens 35 Euro, sei an den öffentlichen Verkehr angepasst. Und Heck betont: „Lidl profitiert nicht von dem Verwarnungsgeld.“