Tempo 30 in der Villingendorfer Hauptstraße sorgt weiter für Diskussionen. Foto: Cools

Kritik an Tempo 30 in Hauptstraße. Schilder leicht zu übersehen. Nach tödlichem Unfall im Oktober 2017 eingeführt.

Villingendorf - Er war besonders nach dem tödlichen Unfall im Oktober 2017 immer lauter geworden: der Ruf nach einer 30er-Zone in der Villingendorfer Hauptstraße. Nun ist sie da und steht bereits in der Kritik.

Ein Kampf um jeden Meter, eine prognostizierte Zunahme des Schwerlastverkehrs um 40 und des Autoverkehrs um zehn Prozent, aggressive Autofahrer und gefährdete Schulkinder – lange und vehement wurde für eine 30er-Zone in der Hauptstraße argumentiert.

Seit dem 4. Juni stehen die entsprechenden Schilder nun und weisen eine 30er-Zone von der Gemeindeverwaltung bis zum Gebäude Hauptstraße 27 aus. Diese ist beschränkt auf die Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr. Damit soll vor allem der Bereich der Schule geschützt werden.

Doch in den sozialen Netzwerken werden die Schwachstellen der Regelung bereits aufgedeckt. So merkt eine Person an, dass die Autofahrer, die aus der Oberen Gasse auf die Hauptstraße einbiegen und Richtung Rottweil fahren, das 30er-Schild überhaupt nicht sehen können, da dieses bereits ein Stück weiter vorne Richtung Herrenzimmern steht. "Im größten Recht fahre ich dann mit 50 an der Schule durch und bin im Falle einer Kontrolle 20 zu schnell", merkt der Facebook-Benutzer an und weist zudem auf das Auflöseschild hin, das am Ende der Oberen Gasse die Tempobeschränkung noch extra aufhebt. Was passiert nun im Fall einer Radarkontrolle?

Bei Kontrolle hätten Ortsunkundige Glück

Eine Nachfrage bei Polizeisprecher Thomas Kalmbach gibt Aufschluss über die rechtliche Lage. "Ein Ortsunkundiger, der aus der Oberen Gasse Richtung Hauptstraße fährt, könnte sich im Fall einer Radarkontrolle tatsächlich herausreden, weil er keine Kenntnis von der 30er-Zone hat", erklärt Kalmbach.

Bei Einheimischen liege der Fall jedoch anders. Diese seien mit der Situation vertraut und würden die Hauptstraße mutmaßlich häufig benutzen. "Sie wissen von der mit der Verkehrsbehörde festgestellten Gefahrenstelle und können daher auch belangt werden", stellt der Polizeisprecher klar. Glück für die Auswärtigen.

Doch die Kritik der Villingendorfer an der 30er-Zone geht noch weiter. Wenn man von Oberndorf kommend am Rathaus nach rechts, Richtung Herrenzimmern, abbiege, stehe das Schild so ungünstig, dass man es auf die Schnelle nicht lesen könne, heißt es.

Aufhebungsschild am Ende der Hauptstraße gefordert

Und auch mit dem Ende der 30er-Zone hat mancher ein Problem. Ein Facebook-Benutzer merkt an, dass ein Aufhebungsschild der 30er-Zone an deren Ende auf der Hauptstraße nötig wäre. Hier ist die Rechtslage laut Kalmbach jedoch klar. Bei der nächsten Einmündung ist das Tempolimit hinfällig, weil neu Einbiegende keine Kenntnis davon haben können. "Es gibt Leute, bei denen der Fahrschulbesuch schon ein Weilchen her ist, die fahren dann bis zum jeweiligen Kreisverkehr 30", wird im Internet geunkt. "Ist doch nicht schlecht, dann haben wir innerorts überall 30er-Zone", wird der Gedanke prompt weitergesponnen.

Bürgermeister Karl-Heinz Bucher sieht die Bedenken in Sachen Obere Gasse weniger kritisch. Die Regelung, die mit der Unteren Verkehrsbehörde und der Verkehrspolizei getroffen wurde, sei gesetzeskonform und unproblematisch. "Die Strecke ist ja wirklich kurz genug. Wir wollten sie in Richtung Kreuzung ausweiten, das war aber aufgrund der Hauptverkehrsstraße nicht möglich. Richtung Herrenzimmern konnten wir die Zone aber ein bisschen ausweiten", erklärt Bucher.

Handlungsbedarf angesichts der Schildersituation sieht der Bürgermeister nicht. "Normalerweise gibt man, wenn man aus der Oberen Gasse auf die Hauptstraße abbiegt, auch nicht gleich Vollgas, so dass man bei der Schule die Höchstgeschwindigkeit erreicht", meint Bucher.

Er habe bisher äußerst positive Beobachtungen gemacht. "Die meisten Autofahrer halten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung", sagt er. Natürlich werde der Landkreis hin und wieder, wie bei jeder festgestellten Gefahrenstelle, mit einer mobilen Überwachung im Bereich der Schule prüfen, ob das Tempolimit eingehalten werde.